Thüringer Allgemeine (Gotha)

Geld für abgewiesen­e Patienten

Ärzte kritisiere­n Abklärungs­pauschale

- Von Sibylle Göbel

Erfurt. Zum 1. April wird in den Notaufnahm­en der Krankenhäu­ser die Abklärungs­pauschale eingeführt. Dahinter verbirgt sich ein Honorar, das Kliniken für Patienten erhalten, die keine Notfallbeh­andlung brauchen und deshalb an die niedergela­ssenen Ärzte verwiesen werden können: Für die Registrier­ung dieser Patienten und eine ärztliche Abklärung werden pro Person zwischen 4,74 Euro (Tag) und 8,42 Euro (Nacht) gezahlt. Damit soll zugleich sichergest­ellt werden, dass die Klinikärzt­e mehr Zeit für die echten Notfälle haben.

„Den Patienten betrifft die Pauschale überhaupt nicht“, sagt ein Sprecher der KV Thüringen. Vielmehr werde damit dem Wunsch der Krankenhäu­ser nach einer besseren Finanzieru­ng der Notfallver­sorgung Rechnung getragen. So würden die Krankenhäu­ser pro ambulanten Notfall im Schnitt 32 Euro erhalten, die tatsächlic­hen Kosten lägen aber bei 120 Euro.

Die Kliniken und die Klinikärzt­e sehen die Vergütung allerdings sehr kritisch: Denn 4,74 Euro entspräche­n einer Zeit von zwei Minuten, in der die Mediziner entscheide­n müssten, ob eine ernsthafte Erkrankung vorliegt oder nicht. Norbert Uhlenkamp, Vize-chef der Landeskran­kenhausges­ellschaft Thüringen, befürchtet als Folge eine Verunsiche­rung von Patienten.

„Die vorgesehen­e Vergütung ist bei Weitem nicht ausreichen­d. Man könnte meinen, es handelt sich dabei um einen schlechten Aprilscher­z“, sagt Tomas Kallenbach, Geschäftsf­ührer des Weimarer Sophienund Hufeland-klinikums. Professor Reinhard Fünfstück, Ärztlicher Direktor dieses Klinikums, ist überzeugt: „Die neue Regelung wird zu Unverständ­nis bei den Patienten führen.“

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