Geld für abgewiesene Patienten
Ärzte kritisieren Abklärungspauschale
Erfurt. Zum 1. April wird in den Notaufnahmen der Krankenhäuser die Abklärungspauschale eingeführt. Dahinter verbirgt sich ein Honorar, das Kliniken für Patienten erhalten, die keine Notfallbehandlung brauchen und deshalb an die niedergelassenen Ärzte verwiesen werden können: Für die Registrierung dieser Patienten und eine ärztliche Abklärung werden pro Person zwischen 4,74 Euro (Tag) und 8,42 Euro (Nacht) gezahlt. Damit soll zugleich sichergestellt werden, dass die Klinikärzte mehr Zeit für die echten Notfälle haben.
„Den Patienten betrifft die Pauschale überhaupt nicht“, sagt ein Sprecher der KV Thüringen. Vielmehr werde damit dem Wunsch der Krankenhäuser nach einer besseren Finanzierung der Notfallversorgung Rechnung getragen. So würden die Krankenhäuser pro ambulanten Notfall im Schnitt 32 Euro erhalten, die tatsächlichen Kosten lägen aber bei 120 Euro.
Die Kliniken und die Klinikärzte sehen die Vergütung allerdings sehr kritisch: Denn 4,74 Euro entsprächen einer Zeit von zwei Minuten, in der die Mediziner entscheiden müssten, ob eine ernsthafte Erkrankung vorliegt oder nicht. Norbert Uhlenkamp, Vize-chef der Landeskrankenhausgesellschaft Thüringen, befürchtet als Folge eine Verunsicherung von Patienten.
„Die vorgesehene Vergütung ist bei Weitem nicht ausreichend. Man könnte meinen, es handelt sich dabei um einen schlechten Aprilscherz“, sagt Tomas Kallenbach, Geschäftsführer des Weimarer Sophienund Hufeland-klinikums. Professor Reinhard Fünfstück, Ärztlicher Direktor dieses Klinikums, ist überzeugt: „Die neue Regelung wird zu Unverständnis bei den Patienten führen.“