Störungen dokumentieren
Ich habe einen Festnetzanschluss mit Internetzugang (Dsl-flatrate). Über einen längeren Zeitraum hatte ich immer wieder erhebliche Schwierigkeiten bei der Nutzung des Anschlusses. Er war immer wieder gestört, oder meine Verbindungen wurden bei der Nutzung beendet. Mein Telefonanbieter versuchte, die Störungen zu beheben, das gelang aber nicht. Schließlich war er damit einverstanden, dass der Vertrag mit sofortiger Wirkung beendet wird. Kann ich Schadensersatzansprüche gegenüber dem Telefonanbieter geltend machen? Es antwortet Ralf Reichertz, Verbraucherzentrale Thüringen.
Theoretisch können Sie einen Schadensersatzanspruch geltend machen. Sie sind aber in der Pflicht, einen konkreten Schaden, der Ihnen aufgrund der Störungen des Telefonanschlusses entstanden ist, nachzuweisen. Ein solcher Schaden kann darin liegen, dass Sie den Anschluss zu bestimmten Zeiten – nämlich als er gestört war – nicht nutzen konnten. Natürlich müssen Sie für die Dauer, die Sie den Anschluss nicht nutzen konnten, keine Anschlusskosten tragen. Sofern Sie Flatrates haben, wird man auch sagen können, dass die Kosten anteilmäßig gekürzt werden können. Aber: Sie müssen nachweisen, wann konkret der Anschluss gestört war und auch wie lange. Sie sollten die Störungen sehr genau dokumentiert haben, damit Sie Ihren konkreten Nachweispflichten nachkommen können. Eine pauschale Regelung gibt es hier nicht. Ob der Telefonanbieter sich auf eine Pauschale einlässt, dürfte fraglich sein. Was Sie mit ihm aushandeln, unterliegt allerdings der Vertragsfreiheit. Sie können jederzeit versuchen, mit dem Telefonanbieter einen Vergleich auszuhandeln.
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