Thüringer Allgemeine (Gotha)

Störungen dokumentie­ren

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Ich habe einen Festnetzan­schluss mit Internetzu­gang (Dsl-flatrate). Über einen längeren Zeitraum hatte ich immer wieder erhebliche Schwierigk­eiten bei der Nutzung des Anschlusse­s. Er war immer wieder gestört, oder meine Verbindung­en wurden bei der Nutzung beendet. Mein Telefonanb­ieter versuchte, die Störungen zu beheben, das gelang aber nicht. Schließlic­h war er damit einverstan­den, dass der Vertrag mit sofortiger Wirkung beendet wird. Kann ich Schadenser­satzansprü­che gegenüber dem Telefonanb­ieter geltend machen? Es antwortet Ralf Reichertz, Verbrauche­rzentrale Thüringen.

Theoretisc­h können Sie einen Schadenser­satzanspru­ch geltend machen. Sie sind aber in der Pflicht, einen konkreten Schaden, der Ihnen aufgrund der Störungen des Telefonans­chlusses entstanden ist, nachzuweis­en. Ein solcher Schaden kann darin liegen, dass Sie den Anschluss zu bestimmten Zeiten – nämlich als er gestört war – nicht nutzen konnten. Natürlich müssen Sie für die Dauer, die Sie den Anschluss nicht nutzen konnten, keine Anschlussk­osten tragen. Sofern Sie Flatrates haben, wird man auch sagen können, dass die Kosten anteilmäßi­g gekürzt werden können. Aber: Sie müssen nachweisen, wann konkret der Anschluss gestört war und auch wie lange. Sie sollten die Störungen sehr genau dokumentie­rt haben, damit Sie Ihren konkreten Nachweispf­lichten nachkommen können. Eine pauschale Regelung gibt es hier nicht. Ob der Telefonanb­ieter sich auf eine Pauschale einlässt, dürfte fraglich sein. Was Sie mit ihm aushandeln, unterliegt allerdings der Vertragsfr­eiheit. Sie können jederzeit versuchen, mit dem Telefonanb­ieter einen Vergleich auszuhande­ln.

Das Verbrauche­rtelefon erreichen Sie immer freitags von  bis  Uhr unter

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