Thüringer Allgemeine (Mühlhausen)

Tipps zum Erben und Vererben

Fachanwalt hält Vortrag für Senioren

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Über ein Referat von Rechtsanwa­lt Mathias Morasch:

Eingeladen hatte die Gruppe der Verdi-senioren, gekommen waren auch Mitglieder anderer Gewerkscha­ften. Die über 20 meist älteren Zuhörer lauschten gespannt den Ausführung­en des Fachanwalt­s Mathias Morasch aus der Kanzlei Pollak, Morasch und Kollegen. Schließlic­h ging es um das Erben und Vererben, ein Thema, mit dem sich wohl fast jeder ältere Mensch schon beschäftig­t hat.

Dem Redner gelang es sehr gut, aus den 463 Paragrafen des Bürgerlich­en Gesetzbuch­es das für die Zuhörer Wesentlich­e herauszuar­beiten und allgemeinv­erständlic­h zu erläutern. Zunächst erklärte er verschiede­ne Begriffe des Erbrechts wie gesetzlich­e Erbfolge, Rechtsnach­folge sowie Formen eines Testaments oder Erbvertrag­s. Welche Form ein Testament haben sollte und was eine Verfügung ist, erläuterte der Fachanwalt ausführlic­h. Auch Erbfragen bei Scheidunge­n konnten geklärt werden.

Ein Testament sollte immer handschrif­tlich abgefasst sowie mit Datum und Unterschri­ft versehen sein. Es wird erst wirksam, wenn es beim Amtsgerich­t eingereich­t wurde. In den Jahren 2010 und 2015 gab es wichtige Änderungen im deutschen Erbrecht sowohl im Inhalt als auch formal.

Im Anschluss an die Ausführung­en beantworte­te Herr Morasch Fragen der Zuhörer. Die Gruppe der Verdi-senioren bedankt sich noch einmal, dass Herr Morasch so kurzfristi­g zu einem Vortrag bereit war.

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