Thüringer Allgemeine (Mühlhausen)
Tipps zum Erben und Vererben
Fachanwalt hält Vortrag für Senioren
Über ein Referat von Rechtsanwalt Mathias Morasch:
Eingeladen hatte die Gruppe der Verdi-senioren, gekommen waren auch Mitglieder anderer Gewerkschaften. Die über 20 meist älteren Zuhörer lauschten gespannt den Ausführungen des Fachanwalts Mathias Morasch aus der Kanzlei Pollak, Morasch und Kollegen. Schließlich ging es um das Erben und Vererben, ein Thema, mit dem sich wohl fast jeder ältere Mensch schon beschäftigt hat.
Dem Redner gelang es sehr gut, aus den 463 Paragrafen des Bürgerlichen Gesetzbuches das für die Zuhörer Wesentliche herauszuarbeiten und allgemeinverständlich zu erläutern. Zunächst erklärte er verschiedene Begriffe des Erbrechts wie gesetzliche Erbfolge, Rechtsnachfolge sowie Formen eines Testaments oder Erbvertrags. Welche Form ein Testament haben sollte und was eine Verfügung ist, erläuterte der Fachanwalt ausführlich. Auch Erbfragen bei Scheidungen konnten geklärt werden.
Ein Testament sollte immer handschriftlich abgefasst sowie mit Datum und Unterschrift versehen sein. Es wird erst wirksam, wenn es beim Amtsgericht eingereicht wurde. In den Jahren 2010 und 2015 gab es wichtige Änderungen im deutschen Erbrecht sowohl im Inhalt als auch formal.
Im Anschluss an die Ausführungen beantwortete Herr Morasch Fragen der Zuhörer. Die Gruppe der Verdi-senioren bedankt sich noch einmal, dass Herr Morasch so kurzfristig zu einem Vortrag bereit war.