Thüringer Allgemeine (Mühlhausen)
Trump droht Assad mit Vergeltung bei Chemiewaffen-einsatz
Washington vermutet Vorbereitung auf Angriff. Grundlage sind Geheimdienstberichte. Russland nennt Drohungen inakzeptabel
Die Us-regierung hat dem syrischen Präsidenten Baschar al-assad gedroht, er würde im Falle eines weiteren Chemiewaffeneinsatzes „einen hohen Preis zahlen“. Sie gehe davon aus, dass die Vorbereitungen für solch einen Angriff bereits im Gange seien, erklärte die Regierung. Präsidialamtssprecher Sean Spicer sagte, man habe Hinweise darauf, dass es zu einen C-waffeneinsatz kommen könne, dessen Folge ein Massenmord an Zivilisten, darunter unschuldige Kinder, wäre. Russland bezeichnete die Drohung gegen „die legitime Führung der Syrischen Arabischen Republik“als inakzeptabel. Ein Sprecher des Präsidialamtes sagte, es lägen keine Informationen über einen möglicherweise bevorstehenden Chemiewaffeneinsatz vor. Das Us-präsidialamt erklärte, die Vorbereitungen entsprächen denen vor dem Angriff am 4. April. Damals wurden bei einem syrischen Luftangriff auf ein Rebellengebiet Dutzende Menschen getötet. Nach Us-darstellung wurde dabei Giftgas eingesetzt. Präsident Donald Trump ließ deswegen eine syrische Luftwaffenbasis bombardieren. Assad bestreitet den Einsatz von Giftgas. Der Vorwurf sei zu 100 Prozent erfunden, um den Us-luftangriff zu rechtfertigen, sagte er. Was genau bei dem syrischen Angriff geschah, ist bislang nicht zweifelsfrei geklärt. Ein Us-insider sagte, die Dienste hätten mehrere Stellen identifiziert, wo sie vermuteten, die Assad-regierung könnte dort neue Chemiewaffen vor Inspektoren verstecken. Die Einschätzungen basierten darauf, welche Sicherheitsmaßnahmen im Umfeld der Objekte ergriffen worden seien. Die Warnung des Präsidialamtes basiere auf Berichten über Vorgänge, die als nicht normale Aktivität beschrieben worden seien und die im Zusammenhang mit Vorbereitungen auf einen Chemiewaffenangriff stehen könnten. Die Erkenntnisse seien zwar noch nicht endgültig. Die Regierung habe sich aber aus Gründen der Abschreckung für eine Warnung entschieden. (rtr)