Thüringer Allgemeine (Mühlhausen)
Ikea-bett vor Gericht
Im Streit über Rechte am „Malm“erzielt ein Designer in Karlsruhe einen Etappensieg. Jetzt muss die Vorinstanz erneut entscheiden
Karlsruhe. Dem Möbelkonzern Ikea droht auf dem deutschen Markt Ärger wegen seines Bettenmodells „Malm“. Ein Designer aus Frankfurt hat möglicherweise die älteren Rechte an dem Entwurf. Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) erzielte der 47-Jährige am Donnerstag einen wichtigen Erfolg. Nach Niederlagen in den Vorinstanzen muss seine Klage gegen Ikea in Düsseldorf neu verhandelt werden. Damit ist der Prozess aber nicht gewonnen, entscheidende Fragen sind noch offen. Setzt sich das Designerbüro e15 am Ende durch, dürfte ihm Schadenersatz von Ikea zustehen. Im äußersten Fall könnte das kleine Unternehmen auch durchzufechten versuchen, dass „Malm“ganz aus den deutschen Ikea-filialen verschwindet. In der Kollektion von e15 gibt es ein nahezu identisches, aber deutlich teureres Massivholzbett namens „Mo“. Das Design ist seit 2002 beim Patentamt geschützt. Ikea vertreibt „Malm“seit 2003 in Deutschland. Das Ikea-bett steht in etlichen Schlafzimmern. Hohes Kopfteil, gerade Linien, schnörkelloses Design, ein Klassiker unter den Ikea-betten.
Geht es nach dem Frankfurter Designer und Architekten Philipp Mainzer, hätte „Malm“allerdings nie Einzug halten dürfen in die deutschen Filialen des schwedischen Möbelkonzerns. Denn „Malm“, das bestreitet auch Ikea nicht, gleicht Mainzers Bett „Mo“wie ein Ei dem anderen. Und der 47-Jährige ist überzeugt: „Mo“war zuerst da. Als er das Bett „Malm“zum ersten Mal in einem Ikea-katalog entdeckt, ist Mainzer empört. All der Aufwand, um „Mo“zu entwerfen, zu fertigen, bekannt zu machen, in den Markt zu bringen. „Und dann setzt sich da jemand ins gemachte Nest und verkauft, ich schätze mal, mehrere Millionen Stück davon – das sehe ich nicht ein.“ Wie oft „Malm“in Deutschland bisher tatsächlich verkauft wurde, ist unklar. Ikea will sich zu dem laufenden Verfahren nicht äußern. (dpa)