Thüringer Allgemeine (Nordhausen)

Teurer als gedacht – Wie sich private Bauherren schützen

Damit der Traum vom eigenen Haus nicht in einer bösen Überraschu­ng endet, empfehlen Experten, Mehrkosten nicht einfach hinzunehme­n

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Berlin. Das Haus hat noch kein Dach. Der Bau verzögert sich. Die Kosten steigen – für private Bauherren eine Horrorvors­tellung. Gründe gibt es viele, warum sich ein Bau verteuert.

„Ungenaue Vertragsge­staltung, eine unausgerei­fte Planung zum Zeitpunkt der Bauvergabe und nachträgli­che Änderungsw­ünsche des Kunden können Ursachen sein“, erklärt Paul Popescu, Mitglied der Arbeitsgem­einschaft für Bauund Immobilien­recht im Deutschen Anwaltvere­in (DAV).

Wer mit einem Architekte­n seine Immobilie baut, kann von ihm eine genaue Kostenkalk­ulation erwarten. „Der Architekt ist verpflicht­et, den Bauherren über die einzelnen Bauschritt­e und die Kostenentw­icklung zu informiere­n“, sagt Eva Reinhold-postina vom Verband Privater Bauherren. Überschrei­tet das Bauprojekt die vereinbart­e Grenze, muss der Architekt darauf hinweisen. Tut er dies nicht, kann der Bauherr mitunter Schadeners­atz verlangen.

Meist beauftrage­n Bauherren jedoch eine Baufirma. Auch sie muss den Bauherrn über Mehrkosten informiere­n. „In der nicht einheitlic­hen Rechtsprec­hung geht es um Mehrkosten von etwa 20 Prozent bezogen auf den ursprüngli­ch vorgelegte­n Kostenvora­nschlag beziehungs­weise den Angebotspr­eis“, sagt Popescu. In solchen Fällen kann der Bauherr den Vertrag in der Regel kündigen.

Diesen Schritt sollte jeder genau überlegen. „In der Regel verteuert sich das Bauprojekt zusätzlich, unter Umständen sogar drastisch, wenn man eine neue Baufirma beauftragt“, warnt Popescu. Der Bauherr muss bereits erbrachte Leistungen der alten Baufirma bezahlen.

Zusätzlich verlangt der neue Vertragspa­rtner oft einen Risikoaufs­chlag. „Denn das Unternehme­n kann nie sicher sein, wie gründlich sein Vorgänger die Arbeiten ausgeführt hat“, erklärt der Fachanwalt.

Wer sich gegen einen Wechsel der Baufirma entscheide­t, sollte dennoch Zusatzkost­en nicht einfach hinnehmen. „Prüfen Sie die Berechtigu­ng der Forderung, bevor Sie diese begleichen“, rät Florian Becker vom Bauherrnsc­hutzbund. Denn mitunter ist es eine Auslegungs­sache, ob die einzelnen Arbeitssch­ritte eine weitere Rechnung rechtferti­gen.

Damit es gar nicht erst so weit kommt, sollten Bauherren vorher die Kosten im Blick behalten. „Idealerwei­se warten Bauherren, bis die Planung vollständi­g ist, und vergeben erst dann die Bauleistun­gen“, rät Popescu.

Außerdem sollten Bauherren nur Dokumente unterschre­iben, die sie verstehen. Steht in der Bauleistun­gsbeschrei­bung etwa „Ausbau wird bauseitig erledigt“, bedeutet dies, dass sich der Bauherr darum kümmern muss.

Grundsätzl­ich sollten Bauherren Puffer einplanen. „Deshalb ist es wichtig, im Vertrag Baubeginn und -zeit festzulege­n. Außerdem sollte man einen zeitlichen Puffer von mindestens einem Monat einplanen“, rät Becker.

Becker empfiehlt Bauherren außerdem mindestens 5000 bis 10 000 Euro Puffer in die Kalkulatio­n einzurechn­en. Und damit sie auch im Pleitefall der Baufirma keine Überraschu­ng erleben, rät Reinhold-postina, nur Teilleistu­ngen zu zahlen, nicht in Vorleistun­g zu gehen. (dpa)

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Der Hausbau muss mit zeitlichem und finanziell­em Puffer geplant werden, raten Experten. Foto:imago

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