Thüringer Allgemeine (Nordhausen)
Wolf im Zeitzer Forst gesichtet
Nabu Thüringen: Scheue und gesunde Tiere keine Gefahr für Menschen
Gera. Erstmals wurde im April dieses Jahres ein Wolf im Zeitzer Forst gesehen. Nach Angaben des Naturschutzbundes (Nabu) hatte der Wildtierfotograf Andreas Nowack kurz vor Sonnenaufgang den Wolf am 9. April fotografieren können. Das sachsen-anhaltinische Umweltministerium wollte die Sichtung nicht amtlich bestätigen, da auf dem Foto nicht eindeutig hervorgeht, wann und wo genau der Wolf fotografiert wurde. Bisher ist nichts über Geschlecht und Alter des Wolfes bekannt und ob dieser noch im Zeitzer Forst lebt oder weitergezogen ist.
Der Zeitzer Forst zwischen Zeitz und Gera ist rund 18 Quadratkilometer groß und reicht vom Süden Sachsen-anhalts bis nach Thüringen.
Grundsätzlich geht von gesunden Wölfen keine Gefahr für Menschen aus, erklärte Silvester Tamás, Wolfsexperte beim Nabu Thüringen. Für nicht ausreichend geschützte Weidetiere, wie Schafe und Ziegen, kann der Wolf jedoch gefährlich werden.
So sei der Weidetierhalter gefordert, einen Elektrozaun zu installieren oder Herdenschutzhunde einzusetzen. „Angeblich sollen im Zeitzer Forst weitere Beobachtungen zu Wölfen gemacht worden sein. Uns jedoch ist nichts darüber bekannt, ob diese tatsächlich stattgefunden haben“, sagte er weiter. Dass ein Wolf in dem Waldgebiet gesichtet wurde, ist für Fachleute keine Überraschung: Der Wolf stellt keine großen Anforderungen an seinen Lebensraum. „Der Wolf braucht keine Wildnis“, sagte Tamás. Er benötigt lediglich ein ausreichend großes Territorium mit Wildbeständen, Rückzugsgebieten, Wasser und gegebenenfalls einem Paarungspartner. Wölfe wurden bisher in Thüringen bei Sömmerda (letztmalig im März 2016), bei Ohrdruf (zuletzt am 8. März 2017) und südöstlich von Jena (November 2013) gesehen.
2015 wurde im Umkreis von 30 Kilometern um den Standortübungsplatz Ohrdruf herum das erste Wolfsgebiet in Thüringen ausgewiesen. Damit erhalten etwa Tierhalter für Maßnahmen zum Schutz vor Wolfsübergriffen auf Weidetiere eine Förderung. Halter, deren Tiere, von einem Wolf oder Luchs getötet wurden, können entschädigt werden.