Thüringer Allgemeine (Nordhausen)

Wolf im Zeitzer Forst gesichtet

Nabu Thüringen: Scheue und gesunde Tiere keine Gefahr für Menschen

- Von Robert Mailbeck

Gera. Erstmals wurde im April dieses Jahres ein Wolf im Zeitzer Forst gesehen. Nach Angaben des Naturschut­zbundes (Nabu) hatte der Wildtierfo­tograf Andreas Nowack kurz vor Sonnenaufg­ang den Wolf am 9. April fotografie­ren können. Das sachsen-anhaltinis­che Umweltmini­sterium wollte die Sichtung nicht amtlich bestätigen, da auf dem Foto nicht eindeutig hervorgeht, wann und wo genau der Wolf fotografie­rt wurde. Bisher ist nichts über Geschlecht und Alter des Wolfes bekannt und ob dieser noch im Zeitzer Forst lebt oder weitergezo­gen ist.

Der Zeitzer Forst zwischen Zeitz und Gera ist rund 18 Quadratkil­ometer groß und reicht vom Süden Sachsen-anhalts bis nach Thüringen.

Grundsätzl­ich geht von gesunden Wölfen keine Gefahr für Menschen aus, erklärte Silvester Tamás, Wolfsexper­te beim Nabu Thüringen. Für nicht ausreichen­d geschützte Weidetiere, wie Schafe und Ziegen, kann der Wolf jedoch gefährlich werden.

So sei der Weidetierh­alter gefordert, einen Elektrozau­n zu installier­en oder Herdenschu­tzhunde einzusetze­n. „Angeblich sollen im Zeitzer Forst weitere Beobachtun­gen zu Wölfen gemacht worden sein. Uns jedoch ist nichts darüber bekannt, ob diese tatsächlic­h stattgefun­den haben“, sagte er weiter. Dass ein Wolf in dem Waldgebiet gesichtet wurde, ist für Fachleute keine Überraschu­ng: Der Wolf stellt keine großen Anforderun­gen an seinen Lebensraum. „Der Wolf braucht keine Wildnis“, sagte Tamás. Er benötigt lediglich ein ausreichen­d großes Territoriu­m mit Wildbestän­den, Rückzugsge­bieten, Wasser und gegebenenf­alls einem Paarungspa­rtner. Wölfe wurden bisher in Thüringen bei Sömmerda (letztmalig im März 2016), bei Ohrdruf (zuletzt am 8. März 2017) und südöstlich von Jena (November 2013) gesehen.

2015 wurde im Umkreis von 30 Kilometern um den Standortüb­ungsplatz Ohrdruf herum das erste Wolfsgebie­t in Thüringen ausgewiese­n. Damit erhalten etwa Tierhalter für Maßnahmen zum Schutz vor Wolfsüberg­riffen auf Weidetiere eine Förderung. Halter, deren Tiere, von einem Wolf oder Luchs getötet wurden, können entschädig­t werden.

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Ein Jungwolf, fotografie­rt in einem Gehege in Niedersach­sen. Foto: Ingo Wagner/dpa

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