Thüringer Allgemeine (Nordhausen)
Bundestag beschließt Gesetz gegen Hass im Netz
Online-unternehmen sollen künftig zu konsequenterem Vorgehen gegen Hetze und Terror-propaganda verpflichtet werden
Berlin. Der Bundestag hat am Freitag das umstrittene Gesetz beschlossen, das Online-netzwerke zu einem härteren Vorgehen gegen Hetze und Terrorpropaganda verpflichten soll. Es sieht unter anderem vor, dass Netzwerke wie Facebook, Twitter und Youtube klar strafbare Inhalte binnen 24 Stunden nach einem Hinweis darauf löschen müssen. Für nicht eindeutige Fälle ist eine Frist von sieben Tagen vorgesehen. Bei systematischen Verstößen drohen Strafen von bis zu 50 Millionen Euro. Bei der Abstimmung hatten Gegner des Gesetzes aus den Fraktionen der Grünen und Linken keine Chance gegen die Regierungsmehrheit von Union und SPD.
Kritiker des Gesetzes unter anderem aus der Internetbranche warnen davor, dass damit den Unternehmen die Entscheidung darüber überlassen werde, was rechtmäßig sei. Außerdem sehen sie die Gefahr einer Einschränkung der Meinungsfreiheit, weil Netzwerke sich aus Angst vor den Strafen eher für das Löschen grenzwertiger Beiträge entscheiden könnten. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) verteidigte das Gesetz in der Debatte im Bundestag dagegen als „Garantie der Meinungsfreiheit“. Mit kriminellen Hass-postings sollten Andersdenkende zum Schweigen gebracht werden – „mit diesem Gesetz beenden wir das digitale Faustrecht im Netz“, sagte Maas. Die Bundesregierung sei angesichts der ausufernden Hasskriminalität im Netz gezwungen gewesen einzugreifen. „Denn die Vergangenheit hat gezeigt: Ohne Druck werden die großen Plattformen ihre Verpflichtungen nicht erfüllen.“
Die Linke-abgeordnete Petra Sitte warnte im Bundestag, dass Rechtsdurchsetzung in die Hände privater Unternehmen gelegt werde.
Da die meisten großen Online-unternehmen ihren festen Sitz im Ausland haben, sieht das Netzwerkdurchsetzungsgesetz nun auch einen „Zustellungsbevollmächtigten“in Deutschland vor, der binnen 48 Stunden auf alle Beschwerden reagieren soll. (dpa)