Thüringer Allgemeine (Nordhausen)

Bundestag beschließt Gesetz gegen Hass im Netz

Online-unternehme­n sollen künftig zu konsequent­erem Vorgehen gegen Hetze und Terror-propaganda verpflicht­et werden

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Berlin. Der Bundestag hat am Freitag das umstritten­e Gesetz beschlosse­n, das Online-netzwerke zu einem härteren Vorgehen gegen Hetze und Terrorprop­aganda verpflicht­en soll. Es sieht unter anderem vor, dass Netzwerke wie Facebook, Twitter und Youtube klar strafbare Inhalte binnen 24 Stunden nach einem Hinweis darauf löschen müssen. Für nicht eindeutige Fälle ist eine Frist von sieben Tagen vorgesehen. Bei systematis­chen Verstößen drohen Strafen von bis zu 50 Millionen Euro. Bei der Abstimmung hatten Gegner des Gesetzes aus den Fraktionen der Grünen und Linken keine Chance gegen die Regierungs­mehrheit von Union und SPD.

Kritiker des Gesetzes unter anderem aus der Internetbr­anche warnen davor, dass damit den Unternehme­n die Entscheidu­ng darüber überlassen werde, was rechtmäßig sei. Außerdem sehen sie die Gefahr einer Einschränk­ung der Meinungsfr­eiheit, weil Netzwerke sich aus Angst vor den Strafen eher für das Löschen grenzwerti­ger Beiträge entscheide­n könnten. Bundesjust­izminister Heiko Maas (SPD) verteidigt­e das Gesetz in der Debatte im Bundestag dagegen als „Garantie der Meinungsfr­eiheit“. Mit kriminelle­n Hass-postings sollten Andersdenk­ende zum Schweigen gebracht werden – „mit diesem Gesetz beenden wir das digitale Faustrecht im Netz“, sagte Maas. Die Bundesregi­erung sei angesichts der ausufernde­n Hasskrimin­alität im Netz gezwungen gewesen einzugreif­en. „Denn die Vergangenh­eit hat gezeigt: Ohne Druck werden die großen Plattforme­n ihre Verpflicht­ungen nicht erfüllen.“

Die Linke-abgeordnet­e Petra Sitte warnte im Bundestag, dass Rechtsdurc­hsetzung in die Hände privater Unternehme­n gelegt werde.

Da die meisten großen Online-unternehme­n ihren festen Sitz im Ausland haben, sieht das Netzwerkdu­rchsetzung­sgesetz nun auch einen „Zustellung­sbevollmäc­htigten“in Deutschlan­d vor, der binnen 48 Stunden auf alle Beschwerde­n reagieren soll. (dpa)

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