Thüringer Allgemeine (Sömmerda)
Anklage nach tödlichem Mietstreit
Im September 2016 stach ein Mann aus Wernrode im Landkreis Nordhausen auf seinen Vermieter und dessen Frau ein
dem Angeklagten und dem Vermieter-ehepaar zum Streit gekommen.
Am 6. September 2016 wechselte der Vermieter daher das Schloss zu der Wohnung des Angeklagten aus. Mit der nunmehr verschlossenen Wohnungstür konfrontiert, brach der erheblich alkoholisierte Angeklagte nach Darstellung Germerodts in den frühen Morgenstunden des 7. September die Wohnungstür auf.
Das Vermieter-ehepaar begab sich daraufhin in dessen Wohnung, um ihm die Kündigung zu übergeben. An der Wohnungstür soll sich ein heftiger Streit entwickelt haben.
Der Angeklagte soll schließlich, mit einem großen Fleischermesser bewaffnet, den Vermieter angegriffen haben. Der später Getötete wurde zunächst verletzt und versuchte zu flüchten. Während der Angeklagte ihm nachlief, traf er auf dessen 37 Jahre alte Ehefrau, heißt es weiter im Statement der Staatsanwaltschaft. Völlig unvermittelt soll der Angeklagte ihr eine tiefe Stichverletzung in den Bauch versetzt haben. Anschließend verfolgte er deren Ehemann bis vor das Wohnhaus. Dort soll der Angeklagte den zu Boden gestürzten Mann mit dem Messer in den Rücken gestochen haben. Der 42-Jährige verstarb an dieser Verletzung. Seine Ehefrau erlitt lebensgefährliche Verletzungen. Sie musste durch eine Notoperation gerettet werden.
Der Angeklagte soll den Tod seiner Opfer zumindest in Kauf genommen haben. Ihm wird daher Totschlag und versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vorgeworfen. Aufgrund seiner alkoholischen Beeinträchtigung war seine Steuerungsfähigkeit vermutlich erheblich eingeschränkt, so der Staatsanwalt.
Weitere Aufklärung wird die Hauptverhandlung ergeben. Der Angeklagte hat den Tatvorwurf im Wesentlichen eingeräumt. Er ist bereits mehrfach auch wegen Körperverletzungsdelikten strafrechtlich in Erscheinung getreten. Er ist ledig und war zum Tatzeitpunkt als Koch beschäftigt.
Seit der Tat befindet er sich in Untersuchungshaft. Laut Dirk Germerodt steht auf Totschlag eine Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren.
Notoperation rettete die Frau des Vermieters