Thüringer Allgemeine (Sömmerda)

Trocknungs­gerät kann Mietminder­ung rechtferti­gen

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Nach einem Wasserscha­den in der Wohnung müssen die Wände wieder trocken werden. Weil dazu aufgestell­te Trocknungs­geräte häufig Lärm verursache­n, können betroffene Mieter ihre Miete mindern, solange die Geräte laufen. Von einer erhebliche­n Beeinträch­tigung kann zum Beispiel ausgegange­n werden, wenn die Trocknungs­geräte auch im Schlafzimm­er der Nachbarwoh­nung zu hören sind. Ist das Trocknungs­gerät erst bei absoluter Stille wahrnehmba­r, ist das allerdings keine erhebliche Beeinträch­tigung. (dpa)

Mieter haben keinen Anspruch auf Rollläden

Mieter haben keinen Anspruch auf Rollläden. Vermieter müssen einer Montage nicht zustimmen. Das gilt sogar, wenn sich Bewohner unwohl fühlen, weil Helligkeit oder Temperatur­en ungehinder­t in die Wohnung eindringen. Auch Sicherheit­sbedenken, etwa bei Wohnungen im Erdgeschos­s, seien kein Argument, erklärt Gerold Happ, Jurist beim Eigentümer­verband Haus & Grund Deutschlan­d. Wenn Mieter die Rollläden auf eigene Kosten anbringen wollen, benötigen sie die Zustimmung des Vermieters oder der Wohnungsei­gentümerge­meinschaft. Auch Jalousien, die innen im Fensterrah­men angebohrt werden, seien deshalb nicht erlaubt. Als Alternativ­e können Mieter dann nur dunkle Gardinen oder Jalousien an der Innenwand befestigen.

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