Thüringer Allgemeine (Sömmerda)
Trocknungsgerät kann Mietminderung rechtfertigen
Nach einem Wasserschaden in der Wohnung müssen die Wände wieder trocken werden. Weil dazu aufgestellte Trocknungsgeräte häufig Lärm verursachen, können betroffene Mieter ihre Miete mindern, solange die Geräte laufen. Von einer erheblichen Beeinträchtigung kann zum Beispiel ausgegangen werden, wenn die Trocknungsgeräte auch im Schlafzimmer der Nachbarwohnung zu hören sind. Ist das Trocknungsgerät erst bei absoluter Stille wahrnehmbar, ist das allerdings keine erhebliche Beeinträchtigung. (dpa)
Mieter haben keinen Anspruch auf Rollläden
Mieter haben keinen Anspruch auf Rollläden. Vermieter müssen einer Montage nicht zustimmen. Das gilt sogar, wenn sich Bewohner unwohl fühlen, weil Helligkeit oder Temperaturen ungehindert in die Wohnung eindringen. Auch Sicherheitsbedenken, etwa bei Wohnungen im Erdgeschoss, seien kein Argument, erklärt Gerold Happ, Jurist beim Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Wenn Mieter die Rollläden auf eigene Kosten anbringen wollen, benötigen sie die Zustimmung des Vermieters oder der Wohnungseigentümergemeinschaft. Auch Jalousien, die innen im Fensterrahmen angebohrt werden, seien deshalb nicht erlaubt. Als Alternative können Mieter dann nur dunkle Gardinen oder Jalousien an der Innenwand befestigen.