Thüringer Allgemeine (Sömmerda)

Vier Jahre Haft für Übergriff auf Flüchtling

Zwei junge Männer haben aus ihrem „tschetsche­nischen Werteverst­ändnis“heraus den Freund ihrer Schwester verletzt

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Erfurt. Zwei Brüder sind für einen gewalttäti­gen Übergriff auf einen Freund ihrer Schwester zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Landgerich­t Erfurt sah es als erwiesen an, dass sie den Mann aus Afghanista­n im Dezember 2015 auf einem Feld in Erfurt geschlagen, getreten, geknebelt und gefesselt hatten.

Die Männer sind nach eigenen Angaben deutsche Staatsbürg­er, stammen aber aus einer tschetsche­nischen Familie. Die Anklage war davon ausgegange­n, dass die Brüder die Kontakte der Schwester zu dem 30 Jahre alten Afghanen aus einem „tschetsche­nischem Wertverstä­ndnis“heraus missbillig­t haben.

Das Landgerich­t sprach die beiden Männer am Montag wegen gefährlich­er Körperverl­etzung und Nötigung schuldig. Das Gericht blieb unter dem Antrag der Staatsanwa­ltschaft, die Haftstrafe­n von jeweils sechseinha­lb Jahren gefordert hatte.

In seiner Urteilsbeg­ründung sagte der Vorsitzend­e Richter, die Brüder hätten den Plan gefasst, den Afghanen zu misshandel­n. „Sie wollten ihn durch eine List in ihre Gewalt bringen.“Entspreche­nde Schilderun­gen des Opfers seien glaubwürdi­g. Die Darstellun­g der Brüder, die Tat habe sich spontan ereignet, dagegen nicht.

Die Verteidigu­ng verlangte neun Monate auf Bewährung beziehungs­weise maximal zwei Jahre auf Bewährung. Sie wies die Aussage des Opfers in Teilen als unglaubwür­dig zurück, räumte aber Schläge und Tritte der Brüder ein. Die Brüder hätten aufgrund der besonderen Stresssitu­ation überreagie­rt, weil der Afghane ihrer Schwester nachgestel­lt habe.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig. (dpa)

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