Thüringer Allgemeine (Sömmerda)
Antrag der VG Straußfurt findet Zustimmung
G Frank Kuschel, Landtagsabgeordneter der Linken, zu gemeindlichen Aspekten
Heldrungen. Frank Kuschel, kommunalpolitischer Sprecher der Linken im Landtag, stellt klar, dass Grundzentren im Zuge der Gebietsreform unangetastet bleiben.
Die Mitgliedsgemeinden der Schmücke-vg sorgen sich ob der Untermaßigkeit bei der Einwohnerzahl um den Fortbestand ihrer Gemeinschaft. Ist die Sorge berechtigt?
„Sorge“ist das falsche Wort. Das Vorschaltgesetz eröffnet Optionen und bestimmt mehrere Ziele beziehungsweise Vorgaben, und die müssen miteinander abgewogen werden. Und bei der VG „An der Schmücke“ist nur eine Vorgabe, nämlich die angestrebte Mindesteinwohnerzahl von 6000 im Jahr 2035, nicht gesichert. Wendet man gesetzliche Vorgaben starr und dogmatisch an, dann wäre die Umwandlung der VG in eine Landgemeinde ausgeschlossen. Bei innovativer beziehungsweise kreativer Umsetzung bestehen hingegen durchaus Chancen
Wird das Vorschaltgesetz also falsch interpretiert?
Das Vorschaltgesetz enthält mehrere Ziele und Vorgaben für künftige Gemeinden, und hier muss es durch den Gesetzgeber immer eine Abwägung geben. Ziel von Rot-rot-grün ist neben der Stärkung der Städte auch die Schaffung leistungsfähiger Strukturen im ländlichen Raum. Deshalb sollen die 76 Grundzentren als eigene Struktur erhalten bleiben. Die Grundzentren haben eine Art Bestandsschutz. Dies ist der zentrale Punkt bei allen Überlegungen. Da wird es im Einzelfall auch mal zu einer Unterschreitung der Mindesteinwohnerzahl kommen können. Deshalb ist diese Regelung im Vorschaltgesetz auch „Soll-vorschrift“.
... das heißt?
Soll-vorschrift bedeutet, dass im begründeten Einzelfall davon abgewichen werden kann. Der Innenminister hat schon vor einem Jahr erklärt, im Ausnahmefall wird eine Gemeindeneugliederung an wenigen fehlenden Einwohnern nicht scheitern.
Wo klemmt es in den Überlegungen der Gemeinden? Offenbar wurde bisher nur sehr einseitig auf die Mindesteinwohnerzahl orientiert. In der Freiwilligkeitsphase sind zudem die Behörden in ihrer Beratungstätigkeit sehr zurückhaltend und legen das Gesetz sehr nah am Wortlaut aus. Das muss zu Irritationen führen. Deshalb sind die Kommunen gut beraten, sehr früh auch den Kontakt mit den Landtagsabgeordneten der Regierungsfraktionen zu suchen. Letztlich entscheiden die Abgeordneten, und da ist bereits jetzt klar, wie in Einzelfällen Abwägungen erfolgen könnten.
Unterliegen im Land nur die Schmücke-gemeinden diesen „Irritationen“?
Auch bei der VG Straußfurt, die bereits den Umwandlungsantrag beim Land gestellt hat, wird die Mindesteinwohnerzahl knapp unterschritten und zudem ist hier noch nicht einmal ein Grundzentrum ausgewiesen. Und trotzdem wird die Landesregierung dem Landtag empfehlen, dieser Neugliederung zuzustimmen. Eine Voraussetzung hierzu war eine Abstimmung mit dem Mittelzentrum Sömmerda. Sömmerda hat dieser Neugliederung nicht widersprochen, und deshalb wird sie jetzt vollzogen, auch wenn einige Einwohner an der Mindestgröße fehlen. Hier wird deutlich, dass Rot-rot-grün nicht dogmatisch an die Reform herangeht und so die Interessen des ländlichen Raums gewahrt werden.
Was bedeutet das für die zwei Schmücke-mitgliedsgemeinden Bretleben und Etzleben, die für sich bereits Verhandlungen mit anderen Kommunen beschlossen haben?
Nur wenn alle Gemeinden der Schmücke-vg eine neue Gemeinde bilden, wird es eine Ausnahmeregelung geben können. Wir als Landesgesetzgeber müssen Heldrungen/oldisleben als Grundzentrum erhalten, soweit dies von den Kommunen gewollt ist. Nur freiwillig könnte Heldrungen/oldisleben diesen Status aufgeben. Wenn sich einzelne Mitgliedsgemeinden der VG anderen Strukturen anschließen wollen, würde dies den Bestandsschutz des Grundzentrums gefährden. Dies könnten wir als Gesetzgeber nicht genehmigen, außer es kämen Gemeinden von außerhalb zur neuen Gemeinde. Diese Variante ist aber derzeit kaum realistisch.
Wozu haben Sie geraten, als Sie sich vorige Woche mit den Bürgermeistern der Rest-vg „An der Schmücke“im Heldrunger Rathaus trafen?
Ich habe empfohlen, so schnell wie möglich den Antrag auf Umwandlung der VG in eine Landgemeinde zu stellen und nicht bis zum Ende der Freiwilligkeitsphase zu warten. In dem Zusammenhang muss auch mit den beiden Gemeinden nochmals gesprochen werden, die sich Richtung Kölleda beziehungsweise Artern orientieren. Mir liegen Informationen vor, dass sich Schillingstedt nach Sömmerda orientiert. Die Option Kölleda wäre damit ohnehin vom Tisch. Kölleda braucht keine Gemeinden von außerhalb für eine Neustrukturierung. Bei Artern bietet sich eine Neustrukturierung mit den Gemeinden der VG „Mittelzentrum Artern“an. Ein Teil unserer Ausgabe enthält Beilagen der Firma Finke Einrichtungshaus.