Thüringer Allgemeine (Sömmerda)
Planung im NSU-Prozess bis 2019
Gericht vergibt vorsorglich Termine
Erfurt.
Der NSU-Prozess könnte bis Anfang kommenden Jahres andauern. Bis dahin hat gestern das Oberlandesgericht in München mögliche Verhandlungstermine bekannt gegeben.
Damit müssen sich vorerst die Pflichtverteidiger der fünf Angeklagten die aufgeführten Tage frei halten, um vor Gericht ihre Mandanten vertreten zu können. Auch für die Prozessvertreter der Bundesanwaltschaft sowie die Nebenkläger dient diese Planung als Orientierung.
Die Planung sagt nichts darüber aus, wie lange das am 6. Mai 2013 begonnene Verfahren wirklich noch andauern wird. Beobachter rechnen mit einem Urteil noch in diesem Jahr.
In der Vorwoche beendeten die Nebenkläger ihre Plädoyers. Kommende Woche sollen letzte Planungen für die Ausführungen der Verteidiger besprochen werden. Wenn keine weiteren Anträge gestellt werden, könnten am 13. März mit Hermann Borchert und Mathias Grasel zwei der Verteidiger der Hauptangeklagten Beate Zschäpe plädieren. Danach sollen ihre Altverteidiger Anja Sturm, Wolfgang Heer und Wolfgang Stahl Gelegenheit für ihre Ausführungen bekommen.
Nach den Verteidigern des Angeklagten Ralf Wohlleben würden noch die Anwälte der übrigen drei Angeklagten vortragen. Die Bundesanwaltschaft hat für Zschäpe die Höchststrafe gefordert. Die Ankläger sind davon überzeugt, dass sie Mittäterin unter anderem bei zehn Morden der rechtsextremen Terrorzelle NSU ist. (km)