Thüringer Allgemeine (Sömmerda)

Altbaukauf: Pflicht zum Nachrüsten

Innerhalb von zwei Jahren sanieren

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Berlin.

Wer einen Altbau kauft, muss unter Umständen schon in den ersten zwei Jahren Geld in die Sanierung investiere­n. Das sieht der Gesetzgebe­r vor, wie der Verband Privater Bauherren (VPB) in Berlin erläutert. Laut aktueller Energieein­sparverord­nung (EnEV) gilt die Nachrüstpf­licht für Besitzer von Ein- oder Zweifamili­enhäusern, die ihren Altbau nach dem 1. Februar 2002 übernommen haben oder künftig übernehmen und ihn auch selbst bewohnen.

Spätestens zwei Jahre nach der Eintragung des neuen Besitzers im Grundbuch müssen alle zugänglich­en Warmwasser­leitungen und die dazugehöri­gen Armaturen in ungeheizte­n Räumen isoliert sein – vorausgese­tzt, dass dies bei Verkauf der Immobilie noch nicht der Fall war.

Außerdem müssen die neuen Besitzer die jeweils obersten Geschossde­cken dämmen, die beheizte von nicht beheizten Räumen trennen. Das betrifft in der Regel die Decke zum nicht ausgebaute­n Dachboden. Alternativ dazu lässt sich auch das Dach dämmen.

Es können aber noch weitere teure Investitio­nen dazukommen, die der Gesetzgebe­r vorschreib­t: So müssen Käufer Heizkessel erneuern, die mit flüssigen oder gasförmige­n Stoffen betrieben werden, sobald sie 30 Jahre alt sind. Ausgenomme­n davon sind Niedertemp­eraturund Brennwertk­essel.

Ob solche Nachrüstpf­lichten bestehen und die Gelder dafür beim Kauf eingeplant werden sollten, erfahren Kaufintere­ssenten oft auch aus dem Energieaus­weis. In neueren Dokumenten, die speziell für den Verkauf des Gebäudes angefertig­t wurden, sollten laut VPB die Nachrüstpf­lichten ausdrückli­ch aufgeführt sein. (dpa)

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