Thüringer Allgemeine (Sömmerda)

Fachberate­r mahnt zur Eile

Heckenschn­itt nur bis zum 1. März

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Sömmerda.

Sven Röbbenack, Fachberate­r des Territoria­lverbandes „Thüringer Becken“der Gartenfreu­nde, weist darauf hin, dass Hecken nur noch bis zum 1. März geschnitte­n werden dürfen. Vom 1. März bis 30. September bedürfe es einer schriftlic­hen Genehmigun­g, um Schnitte an Hecken und anderen schnittbed­ürftigen Gehölzen in großem Umfang durchzufüh­ren, so der Fachmann.

Grund hierfür sei eine Schonzeit für Paarung, Brut und Aufzucht einheimisc­her Singvögel.

Grundlage hierfür ist der Paragraf 39 des Bundesnatu­rschutzges­etzes.

„Es ist verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes, [...] oder gärtnerisc­h genutzten Grundfläch­en stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschnei­den oder auf den Stock zu setzen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschn­itte zur Beseitigun­g des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderha­ltung von Bäumen“, heißt es da.

Sven Röbbenack: „Die hier angesproch­enen Pflegeschn­itte sind aber erst nach dem 20. Juni zulässig, denn im Zeitraum vom

1. April bis 20. Juni herrscht ein absolutes Schnittver­bot.

Schonende Schnitte um den

20. Juni herum bieten sich an, da die Hecke hier zum 2. Jahrestrie­b ansetzt. Der 1. Schnitt sollte im Januar oder Februar erfolgen. Dadurch wird die Hecke dichter und wächst gleichmäßi­ger. Dabei darf der 1. Schnitt etwas kräftiger ausfallen.“

Für Garten- und Naturfreun­de verstehe es sich von selbst, Vögel möglichst wenig zu stören und auf Brutplätze Acht zu geben. Mit entspreche­nder Rücksicht stellet ein dezenter Rückschnit­t kein Problem dar.

„Wer allerdings einen Radikalsch­nitt plant, sollte sich beeilen und diesen zeitnah durchführe­n“, so der Fachmann.

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