Thüringer Allgemeine (Sondershausen)
Erst flog der Ball, dann folgten Steine
Drei Teenager ärgerten einen Nachbar. Sie müssen Sozialstunden leisten
Kyffhäuserkreis. „Ach, was muss man oft von bösen Kindern hören oder lesen! Wie zum Beispiel hier von diesen, welche Max und Moritz hießen“, den Beginn der Lausbubengeschichten von Wilhelm Busch kennt wohl jede Generation.
Ganz so böse trieben es die drei Teenager, die in einer Kleinstadt im Kyffhäuserkreis wohnen, zum Glück nicht – wie eben Max und Moritz.
Aber es reichte immerhin, dass sie vor Gericht standen. Das Jungs-trio spielte auf einem Hof Fußball. Und beim Kicken passierte es, dass der Ball auf das Grundstück in der Nachbarschaft flog. Kann ja passieren, wenn man kein Profifußballer ist. Und der Nachbar gab auch den Ball wieder zurück.
Da schien, wie Richter Gerald Fierenz vom Amtsgericht Sondershausen im Gespräch mit „Thüringer Allgemeine“schilderte, einem der Jugendlichen eine Spiel-idee gekommen zu sein. Er schoss den Ball absichtlich auf das Grundstück des Nachbarn. Und wollte ihn natürlich auch sofort wieder haben. Doch dieses Spielchen gefiel dem Mann nicht. Er rückte den Ball nicht raus. Das wiederum fanden die Teenager nicht so toll, sie warfen Steine aufs Grundstück.
Dabei gab es, wie Richter Fierenz sagte, Sachbeschädigungen, so am Balkon sowie am Dach eines Pavillons. Der Schaden wurde auf 250 Euro geschätzt. Da hagelte es eine Anzeige. Die zwei Jüngsten waren geständig. Der Ältere im Trio nicht. Er habe keine Steine geworfen, ja er habe sogar versucht, die beiden anderen vom Werfen abzuhalten.
Nach einigen weiteren Fragen an den Älteren und Antworten von ihm habe er dann zugegeben, ebenfalls Steine geworfen zu haben. Richter Fierenz verurteilte die beiden Jüngsten dazu, jeweils 25 Sozialstunden zu leisten. Bei dem Älteren wurde ein vergangenes Urteil – auch da war er Steinewerfer – mit einbezogen. Damals wurde er zu 50 Sozialstunden verurteilt, die Frist ist aber noch nicht vorbei. Mit dem neuen Urteil erhöhte sich die Zahl der Stunden auf 90. Ein Teil unserer Ausgabe enthält eine Beilage der Firma „FFI Gmbh“.