Thüringer Allgemeine (Sondershausen)

Wütender Familienva­ter kommt mit Geldstrafe davon

Verfahren wegen Vorwurfs der gefährlich­en Körperverl­etzung am Nordhäuser Amtsgerich­t eingestell­t

- Von Hans-peter Blum

Nordhausen. Die Anschuldig­ungen der Staatsanwa­ltschaft wogen schwer: Der Angeklagte M. aus Elend soll am 2. Mai 2016 in Appenrode zwei Personen körperlich misshandel­t und zweifache Körperverl­etzung begangen haben. Die Situation war aus dem Ruder gelaufen, als M. einen anderen Besuchster­min für seinen damals anderthalb­jährigen Sohn Max vereinbare­n wollte. Dieser lebte nach der Trennung von seiner Lebensgefä­hrtin in Appenrode bei Mutter und Großeltern.

Es war zum Streit gekommen. „Ich wurde angebrüllt, ich sollte das Grundstück sofort verlassen“, sagte M. in der Verhandlun­g am Nordhäuser Amtsgerich­t. Er habe dann seine „Ex“zur Rede gestellt, woraufhin sich deren Eltern einmischte­n. Es wurde sehr hitzig, und er sei lautstark beleidigt worden. „Ich habe die Situation dann mit meinem Handy gefilmt, woraufhin die Großeltern noch wütender wurden“, berichtet M. Von der nachfolgen­den Eskalation gibt es zwei verschiede­ne Versionen. Laut Staatsanwa­ltschaft soll M. der Großmutter das Knie weggestoße­n haben, so dass sie hingefalle­n ist. Als der Großvater seiner Frau zu Hilfe eilen wollte, soll M. einen Plastestuh­l genommen und dem Rentner in den Rücken gestoßen haben. Zusätzlich landete eine kleinere Betonplatt­e am Schienbein des Großvaters. „Das klingt wie ein Schauermär­chen. Den Zwischenfa­ll bestreite ich nicht, aber den Ablauf“, so M.

Laut seiner Version hatte die Großmutter ihn zu seinem Auto verfolgt und habe ihm das Handy entrissen. „Sie wollte es in ein Wasserfass werfen, was ich zu verhindern versuchte“, sagt M. Daraufhin seien beide im Blumenbeet gelandet. Die Verletzung­en der Großmutter und des Großvaters hatten sich als nicht so gravierend herausgest­ellt. Richter Henning Horstmeier hörte sich noch die Version der früheren Lebensgefä­hrtin von M. an. Er stellte das Verfahren ein mit der Auflage, dass M. vier Monatsrate­n à 250 Euro an den Kinderschu­tzbund zahlt.

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