Thüringer Allgemeine (Sondershausen)
Wütender Familienvater kommt mit Geldstrafe davon
Verfahren wegen Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung am Nordhäuser Amtsgericht eingestellt
Nordhausen. Die Anschuldigungen der Staatsanwaltschaft wogen schwer: Der Angeklagte M. aus Elend soll am 2. Mai 2016 in Appenrode zwei Personen körperlich misshandelt und zweifache Körperverletzung begangen haben. Die Situation war aus dem Ruder gelaufen, als M. einen anderen Besuchstermin für seinen damals anderthalbjährigen Sohn Max vereinbaren wollte. Dieser lebte nach der Trennung von seiner Lebensgefährtin in Appenrode bei Mutter und Großeltern.
Es war zum Streit gekommen. „Ich wurde angebrüllt, ich sollte das Grundstück sofort verlassen“, sagte M. in der Verhandlung am Nordhäuser Amtsgericht. Er habe dann seine „Ex“zur Rede gestellt, woraufhin sich deren Eltern einmischten. Es wurde sehr hitzig, und er sei lautstark beleidigt worden. „Ich habe die Situation dann mit meinem Handy gefilmt, woraufhin die Großeltern noch wütender wurden“, berichtet M. Von der nachfolgenden Eskalation gibt es zwei verschiedene Versionen. Laut Staatsanwaltschaft soll M. der Großmutter das Knie weggestoßen haben, so dass sie hingefallen ist. Als der Großvater seiner Frau zu Hilfe eilen wollte, soll M. einen Plastestuhl genommen und dem Rentner in den Rücken gestoßen haben. Zusätzlich landete eine kleinere Betonplatte am Schienbein des Großvaters. „Das klingt wie ein Schauermärchen. Den Zwischenfall bestreite ich nicht, aber den Ablauf“, so M.
Laut seiner Version hatte die Großmutter ihn zu seinem Auto verfolgt und habe ihm das Handy entrissen. „Sie wollte es in ein Wasserfass werfen, was ich zu verhindern versuchte“, sagt M. Daraufhin seien beide im Blumenbeet gelandet. Die Verletzungen der Großmutter und des Großvaters hatten sich als nicht so gravierend herausgestellt. Richter Henning Horstmeier hörte sich noch die Version der früheren Lebensgefährtin von M. an. Er stellte das Verfahren ein mit der Auflage, dass M. vier Monatsraten à 250 Euro an den Kinderschutzbund zahlt.