Thüringer Allgemeine (Sondershausen)
Behörden stoppen kriegsbegeisterten Russen
Mann aus Thüringen wollte in der Ostukraine kämpfen und soll dem IS nahestehen. Ermittlungen wurden eingestellt
Erfurt. Sind auch Thüringer in den Nahen Osten gereist, um aktiv gegen die Terrormiliz „Islamischer Staat“(IS) zu kämpfen? Und haben sie sich dafür Rebellengruppen angeschlossen?
Wie viele Personen könnte das betreffen, wollte die Afdfraktion von der Landesregierung wissen.
Im Gegensatz zu Islamisten, die nach Syrien und den Irak reisen, um sich dem IS anzuschließen, konnte das Innenministerium keine Angaben dazu machen, ob auch Kämpfer gegen den IS in die Krisengebiete im Nahen Osten gereist sind. Dazu liegen keine Erkenntnisse vor, lautete die Antwort.
Die AFD interessierte auch, ob sich in Thüringen lebende Personen seit 2014 an den Kämpfen in der Ostukraine beteiligt haben oder beteiligen.
Die Antwort auf diese Frage fiel überraschend aus. Denn 2016 ermittelte das Landeskriminalamt (LKA) gegen einen in Erfurt lebenden Russen wegen „Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“. Der Mann soll mehrfach versucht haben, in die Ukraine einzureisen, um dort an Kampfhandlungen gegen Russland teilzunehmen. Unter anderem „für das wegen rechtsextremer Positionen bekannte Bataillon Asow“auf ukrainischer Seite, heißt es weiter in der Antwort.
Polen hatte den Mann nach einem Ausreiseversuch wieder nach Deutschland überstellt.
Allerdings stellte die Staatsanwaltschaft Gera das Ermittlungsverfahren mangels hinreichendem Tatverdacht wieder ein. Laut Innenministerium sollen sich während der Ermittlungen bei dem Mann aber Anhaltspunkte für „eine Affinität zur Terrororganisation Islamischer Staat“ergeben haben.
Als „befremdlich“kritisierte die AFD die Einstellung der Ermittlungen. Der Landesregierung wirft die Fraktion zudem Vertuschung vor, da bisher nicht über diesen Fall informiert wurde. Aus Sicht der AFD zeige das Beispiel, dass der IS in Thüringen angekommen sei.
Auf Nachfrage der Thüringer Allgemeinen konnten weder das Innenministerium noch das Justizministerium konkretere Angaben zu dem Fall machen. Damit bleibt unklar, ob die Thüringer Sicherheitsbehörden oder die Ausländerbehörde den Betroffenen auf dem Schirm haben. Ob er mit seiner „Affinität zur Terrororganisation IS“vielleicht sogar als Gefährder eingestuft wurde.
Da die Ermittlungen gegen ihn eingestellt sind, gilt der Mann juristisch als unschuldig. Allerdings kann die Verfahrensakte jederzeit wieder geöffnet werden, sollten sich neue Verdachtsmomente ergeben.