Thüringer Allgemeine (Sondershausen)
Pannenhelfer eingeklemmt
Gericht verurteilt nach Verkehrsunfall Angeklagten zu einer Geldstrafe von 3500 Euro
Kyffhäuserkreis. Es war am frühen Abend im Herbst, die Nacht legte sich über die Stadt. Der Fahrer eines Pkw war unterwegs, doch plötzlich wollte das Auto nicht mehr. Es blieb am Ortsausgang der Stadt stehen. Der Fahrer rief den Adac-pannendienst um Hilfe, der Abschleppwagen kam, wie Richter Gerald Fierenz vom Amtsgericht Sondershausen im Gespräch mit Thüringer Allgemeine die Vorgeschichte schilderte.
Man habe festgestellt, dass die Elektrik des Autos ihren Dienst versagte. Um die Stelle abzusichern, habe man ein Warndreieck aufgestellt. Das Adacfahrzeug stellte sich vor den Skoda, die Arbeitsscheinwerfer und Rundumleuchten waren an, der Skoda sollte Huckepack genommen werden. Alles kein Problem, Arbeitsalltag bei der Pannenhilfe.
Die Arbeiten seien kurz vor dem Abschluss gewesen, das Warndreieck wurde eingepackt. Da passierte es. Ein Pkw-fahrer kam und knallte auf den Skoda. Das Tragische bei dem Unfall: Der Pannenhelfer befand sich zwischen seinem Fahrzeug und dem Skoda, wurde eingeklemmt und erlitt schwere Verletzungen. Der Rettungshubschrauber wurde gerufen, er brachte den Mann ins Krankenhaus, dort wurde er operiert.
Der Unfallverursacher habe, wie Richter Fierenz schilderte, nach dem Crash den ADACMANN beschimpft, weil der die Unfallstelle nicht richtig abgesichert habe, das Warndreieck stand nicht mehr, zudem habe der Mann ohne Licht gearbeitet. Der Fehler liege also nicht bei ihm. Es habe einen Wortwechsel gegeben, wobei der Unfallverursacher dem Pannenhelfer angedroht habe, im eine aufs Maul zu hauen. Der Skoda-fahrer wurde bei dem Unfall zum Glück nur leicht verletzt.
Richter Fierenz verurteilte den Angeklagten – der nicht vorbelastet ist, also keinen Eintrag im Bundeszentralregister hat – wegen fahrlässiger Körperverletzung in zwei Fällen zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen je 50 Euro, also insgesamt 3500 Euro, und spricht von einem Augenblicksversagen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Die Verteidigung hatte sich für Freispruch ausgesprochen, die Staatsanwaltschaft für 100 Tagessätze. Wie Richter Fierenz sagte, habe es laut Geschädigtem bis zur Gerichtsverhandlung keine Entschuldigung des Angeklagten gegeben, die Entschuldigung in der Verhandlung sei „klein“gewesen.
Der Angeklagte habe argumentiert, dass es kein Warndreieck gab, das andere Fahrzeugführer auf die Panne des Pkw rechtzeitig aufmerksam machte. Richter Fierenz argumentierte, dass aber die großen Rundumleuchten des ADAC-AUTOS in der Dämmerung an waren, ebenso die Arbeitsscheinwerfer in Richtung Huckepack-pkw. Diese Lichter hätte der Fahrzeugführer sehen müssen. Beim Skoda funktionierten die Warnblinklichter nicht, es gab ja den Defekt der Elektrik.
Der verletzte Pannenhelfer sitzt im Rollstuhl und sei in Sorge, dass er in Zukunft vielleicht nicht mehr seine Arbeit machen könne, die er gern erledigte.