Weiler darf Doktor-titel nur in Armenisch und Englisch tragen
Thüringer Wissenschaftsministerium hat dem Cdu-bundestagsabgeordneten die Entscheidung mitgeteilt
Erfurt.
Der Cdu-bundestagsabgeordnete aus dem Saaleholzland-kreis, Albert H. Weiler, darf seinen Ehrendoktortitel von der Nationalen Universität für Architektur und Bauwesen Armeniens nicht mehr in deutscher Sprache führen. Das hat nach Ta-informationen das Thüringer Wissenschaftsministerium dem Politiker mitgeteilt.
In einem Brief beruft sich das Ministerium auf ein Gutachten der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen beim Sekretariat der Kultusministerkonferenz. Demnach dürfe Weiler den Titel nur in der armenischen Originalfassung, also mit armenischen Schriftzeichen und der Bezeichnung der Universität führen. Oder in der englischen Langvariante „Honorary Doctor“in Verbindung mit dem Namen der Universität. Beide Bezeichnungen parallel seien hingegen nicht gestattet.
Auch sehe die Satzung der Hochschule nicht vor, dass der Ehrendoktor in der in Deutschland üblichen Form „Dr. h.c.“geführt werde. Deshalb dürfe Weiler den Ehrendoktortitel nicht weiter in der Form „Dr. h.c. (NUACA) Albert Weiler“verwenden, wobei NUACA für Nationale Universität für Architektur und Bauwesen Armenien steht.
Das Ministerium verweist darauf, dass diese Verwendung eine Ordnungswidrigkeit darstelle und eventuell sogar als Straftat geahndet werden könne.
Doch wie reagiert der Bundestagsabgeordnete auf die Mitteilung aus Erfurt? „Ich werde den Doktortitel künftig in der englischen Version verwenden“, antwortete Weiler auf die Frage.
Der Thüringer Landtagsabgeordnete Christian Schaft (Die Linke) hatte die Untersuchung durch eine mündliche Anfrage in Gang gebracht. (rie/tz)