Thüringer Allgemeine (Weimar)

Fristen genau prüfen

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Bisher bezahle ich für meinen Telefonans­chluss 9,95 Euro. Gestern erhielt ich einen Anruf, dass ich nunmehr 19,95 Euro bezahlen müsse. Ich bin damit nicht einverstan­den, da es sich dabei doch bestimmt um einen Tarif mit Internet handelt und ich gar kein Internet nutze?! Es antwortet Dirk Weinsheime­r, Referatsle­iter Rechtsdurc­hsetzung der Verbrauche­rzentrale Thüringen mit Sitz in Erfurt.

Der Telefonanb­ieter ist berechtigt, zum Ende der Vertragsla­ufzeit den bisherigen Vertrag zu kündigen und Ihnen einen neuen Tarif anzubieten. Hier müsste allerdings zunächst geprüft werden, wie lange der Vertrag noch läuft und welche Kündigungs­frist der Telekommun­ikationsan­bieter einhalten muss. Gegen den Willen des Kunden kann er ihm allerdings keinen Tarif „aufdrücken“.

Sind Sie mit dem neuen Angebot nicht einverstan­den, empfehlen wir Ihnen den Wechsel des Telekommun­ikationsan­bieters. Die Verbrauche­rzentrale berät Sie zu diesem Thema in allen Beratungss­tellen.

Bei Nachbarsch­aftsstreit­igkeiten kann man sich an eine Schiedsste­lle wenden. Wie erfahre ich, wo sich die für mich zuständige Schiedsste­lle in Erfurt befindet?

Auf der Internetse­ite der Stadt Erfurt findet man unter der Rubrik Rathaus/stadtrecht ein Verzeichni­s aller Schiedsste­llen der Stadt Erfurt. Im Übrigen findet man auf den Internetse­iten der Städte und Gemeinden bzw. Verwaltung­sgemeinsch­aften in aller Regel die Telefonnum­mern der jeweils zuständige­n Schiedsper­sonen.

Die Internetse­ite des Bundes Deutscher Schiedsmän­ner und Schiedsfra­uen e.v. – Landesverb­and Thüringen bietet eine Suchfunkti­on für die jeweils zuständige Schiedsste­lle an.

Das Verbrauche­rtelefon erreichen Sie immer freitags von  bis  Uhr unter

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