Fristen genau prüfen
Bisher bezahle ich für meinen Telefonanschluss 9,95 Euro. Gestern erhielt ich einen Anruf, dass ich nunmehr 19,95 Euro bezahlen müsse. Ich bin damit nicht einverstanden, da es sich dabei doch bestimmt um einen Tarif mit Internet handelt und ich gar kein Internet nutze?! Es antwortet Dirk Weinsheimer, Referatsleiter Rechtsdurchsetzung der Verbraucherzentrale Thüringen mit Sitz in Erfurt.
Der Telefonanbieter ist berechtigt, zum Ende der Vertragslaufzeit den bisherigen Vertrag zu kündigen und Ihnen einen neuen Tarif anzubieten. Hier müsste allerdings zunächst geprüft werden, wie lange der Vertrag noch läuft und welche Kündigungsfrist der Telekommunikationsanbieter einhalten muss. Gegen den Willen des Kunden kann er ihm allerdings keinen Tarif „aufdrücken“.
Sind Sie mit dem neuen Angebot nicht einverstanden, empfehlen wir Ihnen den Wechsel des Telekommunikationsanbieters. Die Verbraucherzentrale berät Sie zu diesem Thema in allen Beratungsstellen.
Bei Nachbarschaftsstreitigkeiten kann man sich an eine Schiedsstelle wenden. Wie erfahre ich, wo sich die für mich zuständige Schiedsstelle in Erfurt befindet?
Auf der Internetseite der Stadt Erfurt findet man unter der Rubrik Rathaus/stadtrecht ein Verzeichnis aller Schiedsstellen der Stadt Erfurt. Im Übrigen findet man auf den Internetseiten der Städte und Gemeinden bzw. Verwaltungsgemeinschaften in aller Regel die Telefonnummern der jeweils zuständigen Schiedspersonen.
Die Internetseite des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.v. – Landesverband Thüringen bietet eine Suchfunktion für die jeweils zuständige Schiedsstelle an.
Das Verbrauchertelefon erreichen Sie immer freitags von bis Uhr unter