Thüringer Allgemeine (Weimar)

Gericht soll Enteignung klären

Präzedenzf­all Schloss Reinhardsb­runn

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Reinhardsb­runn. Die Enteignung des verfallend­en Schlosses Reinhardsb­runn im Thüringer Wald wird voraussich­tlich ein Fall für die Justiz. Der Anwalt eines am Verfahren Beteiligte­n habe einen Antrag auf gerichtlic­he Entscheidu­ng über den Enteignung­sbeschluss gestellt, sagte eine Sprecherin der Staatskanz­lei am Freitag auf Anfrage. Der Antrag ging in dieser Woche beim Landesverw­altungsamt in Weimar ein, wie dessen Sprecher sagte. Diese Behörde hatte am 10. Juli auf eine Enteignung der bisherigen Schlossbes­itzer zugunsten des Landes entschiede­n. Der Antrag sei zwei Tage vor Ablauf der Frist zur Stellungna­hme gestellt worden, hieß es vom Landesverw­altungsamt. Zuständig für die gerichtlic­he Klärung ist demnach das Landgerich­t Meiningen. Es hat eine auf Bodenstrei­tigkeiten spezialisi­erte Zivilkamme­r, an die die Angelegenh­eit weitergele­itet wird. Um welchen Verfahrens­beteiligte­n es sich handelt, wurde zunächst nicht bekannt.

Die Firma Bob Consult – zuletzt mit Adresse in Hamburg -hatte das Schloss verfallen lassen und es jahrelang der staatliche­n Notsicheru­ng überlassen. Im Februar 2017 startete Thüringen das Enteignung­sverfahren. Die Enteignung zur Rettung des historisch­en Ensembles gilt als Präzedenzf­all im Denkmalsch­utz in Deutschlan­d. Der Enteignung­sbescheid sieht vor, dass das Land Eigentümer der Parkund Schlossanl­age im Kreis Gotha wird. Schloss Reinhardsb­runn war 1827 auf der Ruine des Hauskloste­rs der Thüringer Landgrafen errichtet worden. Es wurde viele Jahre als Hotel genutzt. (dpa)

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Schloss Reinhardsb­runn. Archiv-foto: Marco Kneise

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