Gericht soll Enteignung klären
Präzedenzfall Schloss Reinhardsbrunn
Reinhardsbrunn. Die Enteignung des verfallenden Schlosses Reinhardsbrunn im Thüringer Wald wird voraussichtlich ein Fall für die Justiz. Der Anwalt eines am Verfahren Beteiligten habe einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung über den Enteignungsbeschluss gestellt, sagte eine Sprecherin der Staatskanzlei am Freitag auf Anfrage. Der Antrag ging in dieser Woche beim Landesverwaltungsamt in Weimar ein, wie dessen Sprecher sagte. Diese Behörde hatte am 10. Juli auf eine Enteignung der bisherigen Schlossbesitzer zugunsten des Landes entschieden. Der Antrag sei zwei Tage vor Ablauf der Frist zur Stellungnahme gestellt worden, hieß es vom Landesverwaltungsamt. Zuständig für die gerichtliche Klärung ist demnach das Landgericht Meiningen. Es hat eine auf Bodenstreitigkeiten spezialisierte Zivilkammer, an die die Angelegenheit weitergeleitet wird. Um welchen Verfahrensbeteiligten es sich handelt, wurde zunächst nicht bekannt.
Die Firma Bob Consult – zuletzt mit Adresse in Hamburg -hatte das Schloss verfallen lassen und es jahrelang der staatlichen Notsicherung überlassen. Im Februar 2017 startete Thüringen das Enteignungsverfahren. Die Enteignung zur Rettung des historischen Ensembles gilt als Präzedenzfall im Denkmalschutz in Deutschland. Der Enteignungsbescheid sieht vor, dass das Land Eigentümer der Parkund Schlossanlage im Kreis Gotha wird. Schloss Reinhardsbrunn war 1827 auf der Ruine des Hausklosters der Thüringer Landgrafen errichtet worden. Es wurde viele Jahre als Hotel genutzt. (dpa)