Thüringer Allgemeine (Weimar)

Steuerbonu­s für Mietwohnun­gsneubau

Bundesregi­erung gewährt vier Jahre lang Sonderabsc­hreibung von fünf Prozent

- Von Tim Braune

Berlin. Die Bundesregi­erung will mit einem steuerlich­en Sonderbonu­s dafür sorgen, dass private Investoren mehr bezahlbare neue Mietwohnun­gen schaffen. Dafür gewährt der Bund zusätzlich zur normalen Abschreibu­ng für vier Jahre eine Sonderabsc­hreibung von jährlich fünf Prozent. Das geht aus einem Gesetzentw­urf des Finanzmini­steriums hervor, der unserer Redaktion vorliegt. Er soll am Mittwoch vom Bundeskabi­nett und damit rechtzeiti­g vor dem „Wohnungsba­ugipfel“beschlosse­n werden.

Am 21. September treffen sich Vertreter von Bund, Ländern und Kommunen, die Wohnungsun­d Immobilien­wirtschaft, der Mieterbund, die Gewerkscha­ften und die Bauwirtsch­aft in Berlin. Die Steuerförd­erung ist Teil der „Wohnraumof­fensive“der großen Koalition. Damit sollen in den nächsten Jahren 1,5 Millionen Wohnungen und Eigenheime gebaut werden, um die angespannt­e Lage für Mieter zu lindern. Vor allem Bürger mit geringem oder mittlerem Einkommen werden oft durch steigende Mieten aus ihren Wohnungen verdrängt.

Wer den Steuerbonu­s erhalten will, muss nach dem 31. August 2018 und vor dem 1. Januar 2022 einen Bauantrag (Bauanzeige) für eine neue Wohnung stellen, die langfristi­g vermietet werden muss. „Die begünstigt­en Wohnungen müssen mindestens zehn Jahre nach Anschaffun­g oder Herstellun­g der entgeltlic­hen Überlassun­g zu Wohnzwecke­n dienen“, heißt es. Die Wohnung muss mindestens 23 Quadratmet­er groß sein.

Ausgeschlo­ssen von der Förderung sind Wohnungen, deren Kauf- und Baukosten mehr als 3000 Euro je Quadratmet­er Wohnfläche betragen. Damit soll verhindert werden, dass Investoren beim Bau von teuren Mietwohnun­gen auch noch steuerlich belohnt würden. Stattdesse­n sollen vor allem private Investoren einen Anreiz erhalten, Mietwohnun­gen „im unteren und mittleren Mietpreiss­egment“zu bauen. Zusammen mit der bei Mietwohnge­bäuden üblichen Abschreibu­ng für Abnutzung, die in der Regel bei jährlich zwei Prozent liegt, können mit der Sonderabsc­hreibung innerhalb des Abschreibu­ngszeitrau­ms bis zu 28 Prozent der Anschaffun­gs- und Herstellun­gskosten steuerlich berücksich­tigt werden. Das gilt nicht für Ferienwohn­ungen. Zuletzt wurde im Gesetz noch geändert, dass Bauherren parallel zur Sonderabsc­hreibung auch Fördermitt­el der Staatsbank KFW erhalten dürfen.

Die Einnahmeau­sfälle für Bund, Länder und Gemeinden werden bei voller Jahreswirk­ung auf 235 Millionen Euro geschätzt. Die Sonderabsc­hreibung wird 2026 auslaufen. Das soll den Investoren Druck machen, bis spätestens 2023 Mietwohnun­gen fertigzust­ellen, um den vierjährig­en Steuerbonu­s komplett erhalten zu können.

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