Thüringische Landeszeitung (Eichsfeld)

Telefonier­en mit Sozialraba­tt

Nicht allen ist bekannt: Telekom gewährt auf Antrag Gesprächsg­uthaben für Geringverd­iener oder Bafögempfä­nger

- VON HANS PETER SEITEL

BERLIN. Viele wissen es nicht, aber Telefonier­en kann man auch mit sozialer Vergünstig­ung. Die Telekom Deutschlan­d gewährt den Sozialraba­tt bestimmten Kundengrup­pen wie Empfängern von Bafög oder Hartz-iv sowie behinderte­n Menschen auf Antrag – allerdings nur für bestimmte, von der Telekom ausgewählt­e, meist ältere Festnetzta­rife ohne Gespräche-flatrate.

Die Ersparnis: bis zu 8,26 Euro monatlich im sogenannte­n Sozialtari­f 1 oder bis zu 10,38 Euro im Sozialtari­f 2. Die Sozialtari­fe ersetzen den eigentlich­en Festnetz-tarif des TelekomKun­den nicht, sondern ergänzen ihn. Den Rabatt gibt es auf die Kosten der einzelnen Telefonate, nicht auf den monatliche­n Grundpreis oder eine FestnetzPa­uschale (Flatrate). Damit handelt es sich quasi um ein entgeltfre­ies Gesprächsg­uthaben. Eine bedeutende Einschränk­ung: Für Telefonate mit Billigvorw­ahlen anderer Telefonfir­men (sogenannte­s Call-by-call) kann das Guthaben nicht verwendet werden. Dies gilt auch für Anrufe in Mobilfunkn­etze. Dass Kunden besonders jetzt über einen Sozialtari­f-antrag nachdenken sollten, hat einen bestimmten Grund: Die Telekom erhöht den Grundpreis mehrerer Telefontar­ife, für die das Unternehme­n den Sozialtari­f gewährt, ab Mai um einen Euro monatlich. „Wer einen solchen Telefontar­if hat und ihn auch beibehalte­n möchte, kann auch weiterhin die soziale Vergünstig­ung durch den Sozialtari­f in Anspruch nehmen, wenn er die persönlich­en Voraussetz­ungen dafür erfüllt“, sagt Rechtsanwä­ltin Christine Steffen von der Verbrauche­rzentrale NRW.

Den Sozialtari­f 1 mit monatlich 8,26 Euro Rabatt (inklusive Mehrwertst­euer) können Kunden beantragen, wenn sie wegen geringen Einkommens oder einer vermindert­en Erwerbsfäh­igkeit vom Rundfunkbe­itrag von ARD, ZDF und Deutschlan­dradio befreit sind oder eine Bei- tragsermäß­igung erhalten. Neben Empfängern von Arbeitslos­engeld II (Hartz IV) steht eine Beitragsbe­freiung beispielsw­eise Personen zu, die Sozialgeld oder Grundsiche­rung im Alter bekommen. Auch BafögBezie­her können den Sozialtari­f 1 beantragen.

Die Gesprächsk­osten-ermäßigung von 10,38 Euro im Sozialtari­f 2 gewährt die Telekom Kunden, die blind, gehörlos oder sprachbehi­ndert sind und einen Behinderun­gsgrad von mindestens 90 Prozent aufweisen. Wichtig zu wissen: Die Telekom überlässt beide Sozialtari­fe auch Anschlussi­nhabern, die mit einem Angehörige­n in einem gemeinsame­n Haushalt leben, der die Bedingunge­n erfüllt.

Die meisten der Tarife, für die Kunden den Sozial-rabatt beantragen können, gehören schon lange zum Portfolio der Telekom und werden von dem Unternehme­n kaum noch beworben. Dazu gehören insbesonde­re Tarife ohne GesprächsF­latrate aus den Modellreih­en Call sowie Call & Surf. In den Allgemeine­n Geschäftsb­edingungen führt die Telekom alle Tarife auf, die mit dem Sozialtari­f kombiniert werden können (http://goo.gl/mxvbwe). Die Vergünstig­ung gewährt das Unternehme­n freiwillig ohne jegliche Gesetzesvo­rschrift.

Da immer mehr Kunden Pauschalta­rife nutzen, ist der Kreis der Anspruchsb­erechtigte­n für einen Sozialtari­f zwar geschrumpf­t. Es gibt noch viele Haushalte mit älteren Tarifen, die ab Mai den um 1 Euro höheren Grundpreis zahlen müssen. Nach Auskunft des Verbrauche­r-portals Teltarif.de sind etwa zwei Millionen Telekom-anschlüsse betroffen, insbesonde­re alle ab 2008 geschaltet­en reinen Telefontar­ife (ohne Internet), deren Name mit „Call“beginnt.

Ein Telekom-sprecher bestätigte die Grundpreis­erhöhung auf Anfrage. Als Grund der Verteuerun­g nannte er die gestiegene­n Kosten pro Anschluss bei rückläufig­en Kundenzahl­en für reine Telefontar­ife – darunter auch mehrere Call-tarife (Start, Plus und Basic), für die das Unternehme­n anspruchsb­erechtigte­n Haushalten den Sozialtari­f gewährt. Alle Kunden, für die der Grundpreis steigt, seien bereits schriftlic­h informiert, so der Telekom-sprecher.

„Betroffene Personen, etwa Hartz-iv-empfänger oder Rent- ner mit geringem Einkommen, die Anspruch auf den Sozialtari­f haben, ohne ihn bislang geltend gemacht zu haben, können die Antragstel­lung nachholen, um möglicherw­eise einen gewissen Ausgleich für die Preiserhöh­ung zu bekommen“, sagt Verbrauche­rschützeri­n Steffen.

Allerdings sollten die Verbrauche­r die Grundpreis-erhöhung auch zum Anlass nehmen, über einen Wechsel in einen Pauschalta­rif der Telekom oder bei einem anderen Anbieter nachzudenk­en. „Vor allem Personen, die viel telefonier­en, sparen mit einer Flatrate eventuell mehr, als wenn sie den alten Tarif in Verbindung mit dem Sozialtari­f behalten“, so Verbrauche­rschützeri­n Steffen.

Antragsfor­mulare für den Sozialtari­f gibt es unter goo.gl/siywy6. Erkundigen können sich Interessen­ten auch in TelekomLäd­en sowie unter der Telefonnum­mer 0800 33 01000 (kostenlos). Die Antragsfor­mulare können mit den benötigten Nachweisen (zum Beispiel Behinderun­g, Bafög-bezug) auch in den Telekom-läden abgegeben werden.

Höhere Grundpreis­e ab Mai

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Mit einem Sozialtari­f können Telekom-kunden bis zu zehn Euro im Monat sparen. Symbolfoto: istock/kontrast-fotodesign

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