Thüringische Landeszeitung (Eichsfeld)
Land unter Waffen
Die Kontrolle durch die Waffenbehörden fällt von Kreis zu Kreis und kreisfreier Stadt ganz unterschiedlich aus
ERFURT. Sportschützen und Jäger beklagen, durch Verschärfungen des Waffenrechts werde es für unbescholtene Bürger immer unattraktiver, sportlich zu schießen oder zu jagen. Aktuelle Daten aber zeigen: Waffen sind in Thüringen weit verbreitet.
Trotz Verschärfungen des deutschen Waffenrechts ist die Gesamtzahl der scharfen, registrierten und damit legalen Waffen in Thüringen in den vergangenen Jahren relativ konstant geblieben – auch wenn sich die Zusammensetzung der Waffenbesitzer im Freistaat verändert hat und heute mehr dieser Waffen als früher in den Händen einzelner Waffenbesitzer sind. Besitzer von scharfen Waffen werden zudem höchst unterschiedlich kontrolliert.
Die Zahl der Jäger, die die Erlaubnis haben, scharfe Schusswaffen zu besitzen, ist gestiegen. Gab es 2003 etwa 10 700 Inhaber einer solchen Waffenbesitzkarte, waren es 2015 etwa 11 500, so das Innenministerium. (TLZ berichtete) Gleichzeitig ging die Zahl der Sportschützen im Land zurück. 2003 gab es etwa 19 600 Personen, die ausschließlich aus sportlichen Gründen über eine Waffe verfügen durften. 2013 gab es etwa 15 800 Inhaber einer solchen Karte, 2015 nur noch 14 500.
Mutmaßlich aber eben weil die Zahl der Jäger gestiegen ist und die Besitzer scharfer Schusswaffen im Durchschnitt heute mehr Pistolen und Gewehre besitzen als früher, ist die Gesamtzahl der scharfen Schusswaffen im Land in den vergangenen Jahren relativ konstant geblieben. Sie pendelt
sich demnach seit etwa 2008 um den Wert von 128 000 Stück ein. Anfang und Mitte der 2000er Jahre besaß der Inhaber einer Waffenbesitzkarte im Schnitt 3,7 erlaubnispflichtige Schusswaffen. Seit 2013 sind es im Durchschnitt etwa 4,3 erlaubnispflichtige Schusswaffen.
Waffenbesitzkarten berechtigen ihren Inhaber, scharfe
Schusswaffen und Munition zu kaufen, zu besitzen und zum Beispiel zum Jagen oder Sportschießen einzusetzen. Sofern es sich um eine Privatperson handelt – was fast immer der Fall ist – berechtigen sie ihn aber nicht dazu, diese Waffen in der Öffentlichkeit schussbereit mitzuführen. Dafür ist dem Waffengesetz zufolge eine besondere Erlaubnis erforderlich, die nur für besonders gefährdete Personen vorgesehen ist. Eine solche Erlaubnis sei bislang in Thüringen noch nie ausgestellt worden, heißt es in aus dem Innenministeriums.
Auch bei der Zahl der Schützenvereine in Thüringen sowie der Zahl der nicht-militärischen oder nicht-polizeilichen Schießstände im Land ist allen Waffenrechtsverschärfungen der Vergangenheit zum Trotz nicht erkennbar, dass die Thüringer sich in Größenordnungen von scharfen Waffen abwenden würden. So gibt es in Thüringen seit Mitte der 2000er Jahre ziemlich konstant etwa 500 Schützenvereine im Freistaat, im Jahr 1991 war es noch 131 gewesen. Die Zahl der Schießstände ist sogar zuletzt immer weiter gestiegen. 2015 gab es den Daten des Innenministeriums zufolge 477 Schießplätze im Land für den nicht-behördlichen Gebrauch. Anfang der 2000er Jahre waren es etwa 400 gewesen.
Große Unterschiede im Freistaat gibt es allerdings trotz allen Appellen der verschiedenen Landesregierungen aus der Vergangenheit bei den Kontrollen von Besitzern erlaubnispflichtiger Waffen. Die Waffenbehörden – die bei den Landkreis und kreisfreien Städten angesiedelt sind – wurden immer wieder aufgefordert aus der Landespolitik, jene Menschen streng und strenger zu kontrollieren, die Waffen zu Hause haben; zum Beispiel, ob die Aufbewahrungsvorschriften eingehalten werden. Während aber die Waffenbehörde im Unstrut-hainich-kreis nach Angaben des Innenministeriums zwischen 2010 und 2016 fast 90 Prozent der Waffenbesitzer in ihrem Zuständigkeitsbereich kontrolliert hat, haben die Waffenbehörden in Weimar, Sonneberg, dem Saale-holzland-kreis, dem Ilm-kreis und dem Eichsfeld im gleichen Zeitraum nicht mal jeden fünfen Waffenbesitzer kontrolliert für den sie zuständig sind. Hohe Kontrollquoten haben in diesem Zeitraum auch die Landkreise Greiz, Altenburger Land, Sömmerda und die Stadt Jena erzielt.