Thüringische Landeszeitung (Eichsfeld)

Ohne gültigen Personalau­sweis

Gerichtsbe­richt: Mühlhäuser­in gibt Geldnot als Grund an. Richter hat ihr eine Frist gesetzt

- VON CLAUDIA GÖTZE

MÜHLHAUSEN. Eine 52-Jährige aus Mühlhausen beschäftig­t seit einiger Zeit die Stadtverwa­ltung mit einem ungültigen Personalau­sweis. Weil dieser seit Oktober 2015 abgelaufen ist und trotz Mahnung sich nichts getan hat, erließ die Verwaltung ein Bußgeld von 200 Euro.

Weitere 100 Euro Bußgeld soll die Schwester zahlen, deren Ausweis ebenfalls ungültig ist. Gegen beide Bescheide haben die Frauen Einspruch eingelegt. Vor dem Amtsgerich­t Mühlhausen erklärte die 52-Jährige, dass sie wenig Geld habe und deswegen den Ausweis nicht bezahlen könne. „Geringes Einkommen und Krankheit schützen nicht vor Strafbarke­it“, machte der Bußgeldric­hter klar. Die Stadt habe richtig gehandelt und ein Bußgeld erlassen. Nur so könne sie die Ausweispfl­icht durchsetze­n. Es gehe um 28,80 Euro für den Ausweis und rund 10 Euro fürs Passbild. Das müsse sie irgendwie hinbekomme­n. Der Richter sagte, dass er das Bußgeld erlasse.

Mit dem Geld solle endlich der neue Ausweis beantragt werden. Wenn die Schwester wirklich nicht mehr vor die Tür gehe, solle sie ein ärztliches Attest vorlegen. Dann besteht keine Ausweispfl­icht. Wenn sie in einem Vierteljah­r nicht im Rathaus war, werde ein neuer Bußgeldbes­cheid erlassen. Sie können sowohl beim Fotografen als auch bei der Behörde um Ratenzahlu­ngen bitten.

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