Thüringische Landeszeitung (Eichsfeld)
Ohne gültigen Personalausweis
Gerichtsbericht: Mühlhäuserin gibt Geldnot als Grund an. Richter hat ihr eine Frist gesetzt
MÜHLHAUSEN. Eine 52-Jährige aus Mühlhausen beschäftigt seit einiger Zeit die Stadtverwaltung mit einem ungültigen Personalausweis. Weil dieser seit Oktober 2015 abgelaufen ist und trotz Mahnung sich nichts getan hat, erließ die Verwaltung ein Bußgeld von 200 Euro.
Weitere 100 Euro Bußgeld soll die Schwester zahlen, deren Ausweis ebenfalls ungültig ist. Gegen beide Bescheide haben die Frauen Einspruch eingelegt. Vor dem Amtsgericht Mühlhausen erklärte die 52-Jährige, dass sie wenig Geld habe und deswegen den Ausweis nicht bezahlen könne. „Geringes Einkommen und Krankheit schützen nicht vor Strafbarkeit“, machte der Bußgeldrichter klar. Die Stadt habe richtig gehandelt und ein Bußgeld erlassen. Nur so könne sie die Ausweispflicht durchsetzen. Es gehe um 28,80 Euro für den Ausweis und rund 10 Euro fürs Passbild. Das müsse sie irgendwie hinbekommen. Der Richter sagte, dass er das Bußgeld erlasse.
Mit dem Geld solle endlich der neue Ausweis beantragt werden. Wenn die Schwester wirklich nicht mehr vor die Tür gehe, solle sie ein ärztliches Attest vorlegen. Dann besteht keine Ausweispflicht. Wenn sie in einem Vierteljahr nicht im Rathaus war, werde ein neuer Bußgeldbescheid erlassen. Sie können sowohl beim Fotografen als auch bei der Behörde um Ratenzahlungen bitten.