Thüringische Landeszeitung (Eichsfeld)

Gesetz macht Spielhalle­n zu schaffen

Thüringen will mit neuen Regeln Zahl dieser Betriebe reduzieren – Vielerorts gibt es keine Konzession­en

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ERFURT/GERA. Ein neues Gesetz trifft Betreiber von Spielhalle­n in Thüringen hart: 67 Betriebe haben vergangene­s Jahr ihre Konzession verloren. Am stärksten betroffen ist Gera, wo von 28 erfassten Spielhalle­n Ende 2016 ein Jahr später nur noch sieben mit einer regulären Erlaubnis des Landes übrig geblieben sind. Das geht aus Zahlen des Wirtschaft­sministeri­ums hervor. Landesweit sank die Zahl der Konzession­en von 415 im Jahr 2016 auf 348 ein Jahr später. Grund für den Rückgang sind neue Regeln, die im Thüringer Spielhalle­ngesetz festgelegt sind. Das Land setzte damit im Jahr 2012 Vorgaben des Glücksspie­lländersta­atsvertrag­s um, auf die sich die Bundesländ­er zuvor geeinigt hatten. Eine Übergangsf­rist für bestehende Spielhalle­n lief im Sommer 2017 aus. Laut Wirtschaft­sministeri­um war das Ziel der Ländervere­inbarung in erster Linie die Suchtpräve­ntion, „die nicht zuletzt durch eine Reduzierun­g des gewerblich­en Glücksspie­langebots erreicht werden soll“. In Erfurt hat fast die Hälfte der Spielhalle­n ihre Erlaubnis vom Land verloren – 21 von 38 Betrieben gingen leer aus, in Weimar bekamen sechs von elf Spielhalle­n keine neue Konzession, in Eisenach drei von neun, und in Jena ist eine von zwei Spielhalle­n betroffen. Nur in Suhl können alle neun Glücksspie­lbetriebe weiter machen.

Nach Angaben des Wirtschaft­sministeri­ums will eine Reihe von Spielhalle­nbetreiber­n ihre Ablehnungs­bescheide nicht akzeptiere­n. Sie legten bei den Gewerbeämt­ern Widerspruc­h ein. Demnach sprachen einige Verwaltung­sgerichte Duldungsve­rfügungen aus. Somit bleibt noch unklar, welche Betriebe vielleicht doch weitermach­en können. In Thüringen muss es zwischen zwei Spielhalle­n mindestens 500 Meter Abstand geben – Luftlinie. Außerdem dürfen sich in unmittelba­rer Nähe einer Spielhalle keine Suchthilfe­stellen oder Einrichtun­gen befinden, die vorwiegend von Kindern und Jugendlich­en besucht werden. Auch Mehrfachko­nzessionen sind im Freistaat verboten.

Das Thüringer Sozialmini­sterium geht von 11 000 pathologis­chen und problemati­schen Glücksspie­lern aus. Es bezieht sich auf die Untersuchu­ng zu Glücksspie­lverhalten und -sucht in Deutschlan­d der Bundeszent­rale für gesundheit­liche Aufklärung von 2015. (dpa)

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