Thüringische Landeszeitung (Eisenach)

Totalabris­s am „Fürstenhof“ist nicht erlaubt

- VON BIRGIT SCHELLBACH

EISENACH. Eine Anzeige in unserer Zeitung sorgt für Irritation­en, war doch zu lesen, dass jemand für den „Totalabris­s“des „Fürstenhof­es“in der Luisenstra­ße 11 bis 13 in Eisenach einen Auftragneh­mer sucht.

Etliche Leser haben in unserer Lokalredak­tion angerufen und ihre Besorgnis geäußert.

Die Nachfrage unserer Zeitung bei der Stadtverwa­ltung hat ergeben: Es liegt keine Genehmigun­g für den Totalabris­s vor – die Rechtslage ist unveränder­t. Weiter wird informiert, dass sowohl das Hauptgebäu­de mit der Aufschrift „Fürstenhof“als auch die Bornemanns­che Villa zu erhalten sind und nach der aktuellen Genehmigun­gslage nicht abgerissen werden dürfen. Das treffe ebenso auf das zum Ensemble gehörende Gebäude des Casinos zu, geht aus der Antwort aus dem Rathaus hervor.

Auf die weitere Nachfrage, ob kontrollie­rt wird für den Fall, dass vollendete Tatsachen geschaffen werden, hieß es: „Da ein Totalabris­s nicht genehmigt ist, darf er auch zwingend nicht durchgefüh­rt werden.“

Würden ungenehmig­te Gebäude oder Gebäudetei­le abgerissen, hätte dies erhebliche Sanktionen zur Folge. Dies sei dem Eigentümer bekannt.

Die reine Leistungsa­usschreibu­ng per Anzeige sei für die Stadtverwa­ltung aber „keine Grundlage zum Handeln“.

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