Thüringische Landeszeitung (Eisenach)
Totalabriss am „Fürstenhof“ist nicht erlaubt
EISENACH. Eine Anzeige in unserer Zeitung sorgt für Irritationen, war doch zu lesen, dass jemand für den „Totalabriss“des „Fürstenhofes“in der Luisenstraße 11 bis 13 in Eisenach einen Auftragnehmer sucht.
Etliche Leser haben in unserer Lokalredaktion angerufen und ihre Besorgnis geäußert.
Die Nachfrage unserer Zeitung bei der Stadtverwaltung hat ergeben: Es liegt keine Genehmigung für den Totalabriss vor – die Rechtslage ist unverändert. Weiter wird informiert, dass sowohl das Hauptgebäude mit der Aufschrift „Fürstenhof“als auch die Bornemannsche Villa zu erhalten sind und nach der aktuellen Genehmigungslage nicht abgerissen werden dürfen. Das treffe ebenso auf das zum Ensemble gehörende Gebäude des Casinos zu, geht aus der Antwort aus dem Rathaus hervor.
Auf die weitere Nachfrage, ob kontrolliert wird für den Fall, dass vollendete Tatsachen geschaffen werden, hieß es: „Da ein Totalabriss nicht genehmigt ist, darf er auch zwingend nicht durchgeführt werden.“
Würden ungenehmigte Gebäude oder Gebäudeteile abgerissen, hätte dies erhebliche Sanktionen zur Folge. Dies sei dem Eigentümer bekannt.
Die reine Leistungsausschreibung per Anzeige sei für die Stadtverwaltung aber „keine Grundlage zum Handeln“.