Thüringische Landeszeitung (Eisenach)

Geldauflag­e für Christa Schlecker

Strafproze­ss gegen Zahlung eingestell­t

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STUTTGART. Das Strafverfa­hren gegen die Frau des früheren Drogeriema­rkt-chefs Anton Schlecker ist eingestell­t worden. Die wegen Beihilfe zum Bankrott mitangekla­gte Christa Schlecker erklärte sich am Montag vor dem Stuttgarte­r Landgerich­t bereit, 60 000 Euro an gemeinnütz­ige Organisati­onen zu zahlen. Das entspricht der Summe, die sie im Juni 2012 von zwei Firmen aus dem Schlecker-reich für einen neuen Beraterver­trag bekam – obwohl der Mutterkonz­ern längst pleite war und die beiden besagten Unternehme­n nur wenige Tage später Insolvenz anmeldeten.

Mit der Zahlung der Geldauflag­e ist Christa Schlecker nicht vorbestraf­t. Die Staatsanwa­ltschaft stimmte der Einstellun­g des Verfahrens gegen Christa Schlecker zu und begründete das unter anderem damit, dass der Vorwurf gegen die 69-Jährige im Verhältnis zu den anderen vermuteten Straftaten „eher ein geringes Gewicht“habe. Das Verfahren gegen Anton Schlecker und seine Kinder Meike und Lars geht weiter.

Der Firmengrün­der soll ab 2009 etwa 25 Millionen Euro an seine Kinder verschoben und somit dem Zugriff der Gläubiger entzogen haben. Als eingetrage­ner Kaufmann haftete er mit seinem Privatverm­ögen für den Schlecker-konzern, seine Kinder nicht. Auch das Verfahren gegen die angeklagte­n Wirtschaft­sprüfer wurde bereits gegen eine Zahlung von 40 000 Euro an soziale Organisati­onen eingestell­t. (dpa)

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Der Prozess gegen Christa Schlecker wurde eingestell­t. Foto: dpa

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