Thüringische Landeszeitung (Eisenach)
Hinweis vom Richter soll aufzeigen, wie der Streitfall zu beenden ist
Stadt Treffurt und Mühlenbesitzer Bernd Rau stehen sich vor dem Landgericht gegenüber
TREFFURT. Der Konflikt der Stadt Treffurt mit dem Eigentümer der ehemaligen Steinmühle schwelt seit 2012, seitdem Bernd Rau den Mühlenbetrieb hatte einstellen müssen. Gestern trafen sich Rau und Treffurts Bürgermeister Michael Reinz (parteilos) samt Rechtsanwälten vor dem Landgericht in Meiningen.
Vier Anklagepunkten sieht sich die Stadt gegenüber. Es geht um das Überleitungsrecht des Regenwassers durch das Steinmühlen-anwesen, einen Verdienstausfall von 66000 Euro, einen Wasserschaden im Keller im Zuge der Straßensanierung 2013 und nochmal um Schadensersatz.
Ein Urteil fällte Richter Gerhard Wilhelms gestern nicht. Das Gericht kündigte für den 11. April allerdings ein sogenanntes „Hinweisurteil“an. Das zeigt beiden Parteien einen Weg auf, wie der Sachverhalt bereinigt werden kann.
Bernd Rau untersagt der Stadt die Ableitung des Regenwassers vom oberhalb der Mühle liegenden Puschkin-haus. Die Rinne ist schon verlegt, es geht um Wasser bei Starkregenereignissen. Die Stadt lasse prüfen, ob der Bau einer Zisterne samt Pumpen verhältnismäßig ist, so Bürgermeister Michael Reinz.
Die Schadensersatzforderung wegen des Verdienstausfalls sieht der Richter als verjährt an, obwohl das noch nicht mit einem Urteil manifestiert ist. Über den tatsächlichen Zeitpunkt der Mühlen-stilllegung wurde in der gestrigen Verhandlung debattiert. In einem Beitrag unserer Zeitung vor genau drei Jahren zum Thema hatte Bernd Rau von 2012 gesprochen, was die Verjährung unterstreichen würde. Finanzielle Entschädigung gibt es für ihn also wohl nicht mehr. Dafür hätte Rau den
Klageweg früher einschlagen müssen, was ein in den Streit eingeschalteter Landesbeauftragter schon 2015 nahegelegt hatte. Die Klage zu dem im Zuge des Straßenbaus vollgelaufenem Keller wird wohl abgespalten. Dabei geht es um 5000 Euro.
Streit wäre in 90er Jahren vermeisbar Vewesen
Der ganze Ärger hätte vermieden werden können, wenn beide Seiten schon ab Mitte der 90er Jahre eine gemeinsame Lösung angestrebt und an einem Strang
gezogen hätten, sagt Bürgermeister Michael Reinz. Der damaligen Verwaltung und dem Stadtrat stellt er in dieser Sache keinen Persilschein aus. Im Zuge der Treffurter Stadtkernsanierung habe man eine Chance vertan, einen zentral gelegenen touristischen Anziehungspunkt zu schaffen. Das sehen beide Parteien so.
Die Mühlenbetreiber bedauern, dass man im nahen Rathaus von der Existenz der 1268 erstmals als grafschaftliche Herrenmühle erwähnte Mühle lange Zeit gar nichts gewusst habe und man die Hinweise der Mühlenleute negierte. Erst viel später
nahm sich die Stadt Treffurt der in den 1930er Jahren auf Elektrobetrieb umgestellten Steinmühle an. Doch Kommune und Eigentümer kamen auf dem Weg der Schaffung einer Schaumühle mit touristischem Wert trotz konkreter Pläne auf keinen gemeinsamen Nenner.
Die Eigentümer witterten nämlich Verrat und machten einen Rückzieher, nachdem sie den Eindruck gewannen, dass die Stadt mittelfristig Besitzerin der Mühle werden wollte. Am rauschenden Bach klapperte die Mühle da schon nicht mehr, denn die Stadt Treffurt und der Wasserzweckverband hatten
den von der Normannsteinquelle gespeisten Mühlenbach an der oberhalb der Steinmühle befindlichen früheren Hüttenmühle umgelenkt und der Steinmühle somit das Wasser abgegraben. Wasserradschacht und Wasserauslauf entwickelten sich zum kloakeartigen Sammelbecken. Die Stadt verhalf diesem Zustand so gut es ging Abhilfe. Optimal freilich ist die Situation bis heute nicht.
Nun werden sich die beiden Parteien in ein paar Wochen wieder vor Gericht treffen, um die richtungsweisenden Hinweise von Richter Gerhard Wilhelms entgegen zu nehmen.