Thüringische Landeszeitung (Eisenach)
Minilohn un Oberhof
Bei einem habstaatichen Unternehmen im Ort bekommen viele Angestellte gerade einmal Minsdestlohn - Lichblick: Sonn- und Feiertagszuschläge ab April
OBERHOF/ERFURT. Bei einem der für den Tourismus in Oberhof besonders wichtigen Unternehmen werden nur Minilöhne gezahlt: es geht um die Oberhofsportstätten (OSG) Gmbh.
Das ist deshalb besonders brisant, weil das Unternehmen zwar als privatrechtliche Gesellschaft organisiert ist, tatsächlich aber dem Staat gehört.
Ohne viel Geld aus dem Landeshaushalt wäre es nicht überlebensfähig. Da Politiker der rotrot-grünen Regierungskoalition permanent höhere Löhne für die Beschäftigten in Thüringen fordern, lohnt sich der Blick auf die OSG.
Nachdem der Freistaat von der CDU jahrelang als Billiglohnland vermarktet worden sei, bräuchten die Menschen hierzulande endlich auskömmliche Einkommen, argumentieren die Vertreter von Linken, SPD und Grünen regelmäßig. Nur so könnten die Menschen in Thüringen auch ausreichend für ihren Ruhestand vorsorgen, vor allem, indem sie ausreichend Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlten.
Einkommen am unteren Rand der Skala
Nach Informationen unserer Zeitung erhalten viele der etwa 50 Beschäftigten der OSG allerdings derzeit gerade einmal den gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 8,84 Euro brutto pro Stunde.
Der reicht für die Beschäftigten nach verschiedenen Berechnungen aber bei Weitem nicht aus, um gesetzliche Rentenanwartschaften zu erarbeiten, die über der Grundsicherung im Alter liegen. Viele andere Osg-beschäftigte liegen mit ihrem Brutto-stundenlohn nur knapp über dieser gesetzlichen Lohnuntergrenze. Auch Aushilfskräfte der OSG erhalten in der Regel nur den gesetzlichen Mindestlohn. Nur wenige Mitarbeiter mit Leitungsfunktionen bekommen den Informationen nach ein höheres Einkommen.
Die OSG betreibt in Oberhof verschiedene touristische Anlagen, unter anderem den Fallbachlift und das Bad H2oberhof. Sie erhält nach Angaben des Thüringer Finanzministeriums einen jährlichen Zuschuss von etwa 750 000 Euro vom Land. Muttergesellschaft der OSG ist der Zweckverband Thüringer Wintersportzentrum, in dem der Freistaat, der Landkreis Schmalkalden-meiningen und die Stadt Oberhof vertreten sind. Dieser Zweckverband hat seit einigen Tagen einen neuen Vorsitzenden: den Staatssekretär im Thüringer Finanzministerium, Hartmut Schubert (SPD).
Der Geschäftsführer der OSG, Carsten Blank, bestätigte diese Informationen unserer Zeitung zumindest indirekt – auch wenn er keine genauen Zahlen nannte.
„Es ist richtig, dass in der heutigen Zeit eine wettbewerbsfähige Entlohnung in der regionalen Wirtschaft zwingend notwendig ist, um Personal zu halten oder zu gewinnen“, sagte er. „Bei diesen Punkt hat die Oberhofsportstätten Gmbh derzeit einen entsprechenden Nachholbedarf.“
Scharfe Kritik kommt von der Gewerkschaft
Scharfe Kritik an der geringen Entlohnung so vieler Osg-beschäftigter kommt von der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi. „Das ist nicht hinnehmbar“, sagte der Verdi-gewerkschaftssekretär Frank Zwicker. Unternehmen, die so viel Geld aus dem Landeshaushalt bekämen, müssten bei der Entlohnung ihrer Mitarbeiter einer Vorbildfunktion haben.
Doch offenbar steht Oberhof nicht allein beim Minilohn: Viele Firmen, die Spaßbäder in Thüringen betrieben, würden ihre Mitarbeiter nur mit dem Mindestlohn oder ganz knapp darüber entlohnen, heißt es.
Immerhin gibt für die Mitarbeiter der OSG aber einen kleinen Lichtblick: Der Aufsichtsrat der OSG habe auf Vorschlag der Geschäftsführung Anfang März beschlossen, ab dem 1. April einen Sonn- und Feiertagszuschlag für alle Mitarbeiter des Unternehmens einzuführen, sagte Blank. „Wir sind davon überzeugt, mit der vorgenannten Entscheidung ein attraktiveres Gehaltsumfeld den Mitarbeitern anbieten zu können.“
Die Verbandsversammlung der Muttergesellschaft der OSG müsse der Zahlung der Zuschläge jedoch noch zustimmen.