Thüringische Landeszeitung (Eisenach)
Deutschland muss Sami A. zurückholen
Der ehemalige Leibwächter Osama bin Ladens war erst am Freitagmorgen nach Tunesien abgeschoben worden
Sami A. kam im Jahr als Student nach Deutschland und lebte mit Familie in Bochum. Foto: Funke FS BERLIN/DÜSSELDORF. Ein Exleibwächter von Al-kaida-anführer Osama bin Laden ist aus Deutschland abgeschoben und den Behörden in Tunesien übergeben worden – obwohl ein Gericht dies kurz zuvor untersagt hatte. Ein Fax mit der entsprechenden Information erreichte die Behörden zu spät.
Die Abschiebung von A. stelle sich als „grob rechtswidrig dar und verletzt grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien“, teilte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Freitagnachmittag mit. Sami A. müsse nach Deutschland zurückgeholt werden. Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums hatte zuvor gesagt, der Mann sei in Begleitung von vier Bundespolizisten außer Landes gebracht worden – Sicherheitskreisen zufolge am Freitagmorgen um sieben Uhr.
Erst am Donnerstag hatte das Gericht entschieden, dass der von den Sicherheitsbehörden als islamistischer Gefährder eingestufte Sami A. vorerst nicht abgeschoben werden dürfe. Über das Abschiebeverbot hatte das Gericht das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) aber erst am Freitagmorgen informiert. Die Entscheidung vom Donnerstagabend sei um 8.27 Uhr an das Bamf gefaxt worden, sagte ein Gerichtssprecher.
Die Bmi-sprecherin sagte am Vormittag, Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) „wurde heute Morgen nach Beendigung der Rückführung informiert, sprich mit Übergabe an die tunesischen Behörden“. Sie erklärte, generell sei es so, dass „wenn den Behörden ein gerichtlicher Beschluss bekannt ist, dass eine Abschiebung nicht durchgeführt werden darf, dann kann nicht abgeschoben werden“. Das Bundesinnenministerium habe Nordrhein-westfalen bei der Abschiebung „unterstützt“, sagte die Sprecherin.
Auf die Frage, ob der Gefährder aufgrund der Gerichtsentscheidung zurückgeholt werden müsse, sagte die Bmi-sprecherin: „Das ist tatsächlich Sache von NRW und im Ergebnis des Gerichts.“Am Abend entschieden die Richter dann, der Tunesier müsse auf Staatskosten wieder nach Deutschland zurückgeholt werden.
Das Verwaltungsgericht hatte sein Verbot mit fehlender Sicherheit für Sami A. vor Folter in Tunesien begründet. Ein Sprecher des Auswärtigen Amtes sagte, das Ministerium sei am Montag über den geplanten Abschiebeflug informiert worden. Die Botschaft in Tunis habe daraufhin beim tunesischen Außenministerium diesen Flug angemeldet. (dpa)