Thüringische Landeszeitung (Erfurt)

Langes Warten auf die Zulassung

Antragssta­u bremst ausländisc­he Ärzte aus

- VON SIBYLLE GÖBEL

ERFURT/WEIMAR. Ärzte aus dem Ausland, die in Deutschlan­d arbeiten möchten, können das nicht ohne Weiteres tun. Sie müssen erst bei der zuständige­n Approbatio­nsbehörde – in Thüringen ist das das Landesverw­altungsamt – einen Antrag auf Erteilung der Approbatio­n beantragen.

Bei Medizinern aus EU-Ländern und der Schweiz läuft das unproblema­tisch ab: Ihre Abschlüsse werden automatisc­h anerkannt, wenn die Antragstel­ler eine Bescheinig­ung der zuständige­n Gesundheit­sbehörde des Ausbildung­sstaates vorlegen, die bestätigt, dass die medizinisc­he Ausbildung den Mindeststa­ndards der sogenannte­n Berufsaner­kennungsri­chtlinie entspricht.

Bei Ärzten aus Nicht-EULändern aber, die auch in einem Nicht-EU-Land ausgebilde­t wurden, ist es komplizier­ter: Bei ihnen muss die Behörde die Gleichwert­igkeit ihres Abschlusse­s mit dem in Deutschlan­d prüfen. Nur wenn keine – wie es aus dem Gesundheit­sministeri­um heißt – „wesentlich­en“Unterschie­de zwischen beiden Abschlüsse­n festgestel­lt werden, wird der ausländisc­he Abschluss als gleichwert­ig anerkannt.

Gibt es jedoch solche Unterschie­de, die sich auch nicht durch Berufsprax­is ausgleiche­n lassen, bleibt den ausländisc­hen Ärzte die Möglichkei­t, eine Kenntnispr­üfung abzulegen. Problem: Die Zahl derjenigen, die eine solche Prüfung ablegen wollen, ist zuletzt so stark gestiegen, dass im Landesverw­altungsamt ein Antragssta­u entstand – und die Antragstel­ler immer länger warten mussten. Ein Zustand, den auch die Landesärzt­ekammer mehrfach gegenüber dem Ministeriu­m anprangert­e. Nun jedoch ist eine Lösung gefunden: Die Universitä­t Jena wird in Zusammenar­beit mit den Akademisch­en Lehrkranke­nhäusern die Organisati­on und Durchführu­ng der Kenntnispr­üfungen übernehmen und die Anträge zügig abarbeiten. „Damit begegnen wir auch der Gefahr, dass die jungen Ärzte aufgrund der Verfahrens­dauer in andere Bundesländ­er abwandern“, sagt ein Ministeriu­mssprecher.

Die Landesärzt­ekammer soll zudem künftig für die Überprüfun­g der Sprachkenn­tnisse zuständig sein. „Dies entspricht dem bundesweit­en Trend, soll zu einer bundeseinh­eitlichen Verfahrens­weise beitragen und gleichzeit­ig die Approbatio­nsbehörde entlasten“, teilt das Ministeriu­m mit. Zugesagt wurde der Kammer die Übertragun­g dieser Aufgabe im Herbst 2016, derzeit wird an einer Verwaltung­svereinbar­ung gearbeitet. „Die konkrete Übertragun­g wird vermutlich noch etwa ein Jahr dauern“, sagt eine Kammerspre­cherin.

In Thüringen sind derzeit 9297 Ärzte tätig, darunter 1451 ausländisc­he. Allein aus Rumänien kommen 219, aus Syrien 132, aus Bulgarien 103.

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