Thüringische Landeszeitung (Erfurt)
Langes Warten auf die Zulassung
Antragsstau bremst ausländische Ärzte aus
ERFURT/WEIMAR. Ärzte aus dem Ausland, die in Deutschland arbeiten möchten, können das nicht ohne Weiteres tun. Sie müssen erst bei der zuständigen Approbationsbehörde – in Thüringen ist das das Landesverwaltungsamt – einen Antrag auf Erteilung der Approbation beantragen.
Bei Medizinern aus EU-Ländern und der Schweiz läuft das unproblematisch ab: Ihre Abschlüsse werden automatisch anerkannt, wenn die Antragsteller eine Bescheinigung der zuständigen Gesundheitsbehörde des Ausbildungsstaates vorlegen, die bestätigt, dass die medizinische Ausbildung den Mindeststandards der sogenannten Berufsanerkennungsrichtlinie entspricht.
Bei Ärzten aus Nicht-EULändern aber, die auch in einem Nicht-EU-Land ausgebildet wurden, ist es komplizierter: Bei ihnen muss die Behörde die Gleichwertigkeit ihres Abschlusses mit dem in Deutschland prüfen. Nur wenn keine – wie es aus dem Gesundheitsministerium heißt – „wesentlichen“Unterschiede zwischen beiden Abschlüssen festgestellt werden, wird der ausländische Abschluss als gleichwertig anerkannt.
Gibt es jedoch solche Unterschiede, die sich auch nicht durch Berufspraxis ausgleichen lassen, bleibt den ausländischen Ärzte die Möglichkeit, eine Kenntnisprüfung abzulegen. Problem: Die Zahl derjenigen, die eine solche Prüfung ablegen wollen, ist zuletzt so stark gestiegen, dass im Landesverwaltungsamt ein Antragsstau entstand – und die Antragsteller immer länger warten mussten. Ein Zustand, den auch die Landesärztekammer mehrfach gegenüber dem Ministerium anprangerte. Nun jedoch ist eine Lösung gefunden: Die Universität Jena wird in Zusammenarbeit mit den Akademischen Lehrkrankenhäusern die Organisation und Durchführung der Kenntnisprüfungen übernehmen und die Anträge zügig abarbeiten. „Damit begegnen wir auch der Gefahr, dass die jungen Ärzte aufgrund der Verfahrensdauer in andere Bundesländer abwandern“, sagt ein Ministeriumssprecher.
Die Landesärztekammer soll zudem künftig für die Überprüfung der Sprachkenntnisse zuständig sein. „Dies entspricht dem bundesweiten Trend, soll zu einer bundeseinheitlichen Verfahrensweise beitragen und gleichzeitig die Approbationsbehörde entlasten“, teilt das Ministerium mit. Zugesagt wurde der Kammer die Übertragung dieser Aufgabe im Herbst 2016, derzeit wird an einer Verwaltungsvereinbarung gearbeitet. „Die konkrete Übertragung wird vermutlich noch etwa ein Jahr dauern“, sagt eine Kammersprecherin.
In Thüringen sind derzeit 9297 Ärzte tätig, darunter 1451 ausländische. Allein aus Rumänien kommen 219, aus Syrien 132, aus Bulgarien 103.