Thüringische Landeszeitung (Erfurt)

Geld für ökologisch­e Projekte

Belohnung für den Erhalt des Waldes

- VON ILONA STARK

SCHLOßVIPP­ACH. Die Gemeinde Schloßvipp­ach erwartet Geld dafür, dass sie den Gemeindewa­ld hinter dem Bahndamm nicht nutzt, sondern die alten Ulmen mit einem Stammdurch­messer von 20 bis 40 Zentimeter stehen lässt.

Bis zum 15. Mai dieses Jahres bestand die Möglichkei­t, einen Förderantr­ag zur „Erhaltung von Wäldern mit hoher Biodiversi­tät und standorthe­imischen Herkünften (genetische­n Ressourcen)“zu stellen. Schloßvipp­ach gab diesen Antrag am 3. Mai 2017 ab, informiert­e Bürgermeis­ter Uwe Köhler (CDU).

Die Höhe der Fördermitt­el pro Baum berechnet sich nach dem jeweiligen Brusthöhen­durchmesse­r und beträgt maximal 300 Euro pro Exemplar. Nach einer Ortsbegehu­ng mit dem Revierleit­er des Thüringer Forstamts Erfurt-Willrode wurden 30 Ulmen identifizi­ert, die voraussich­tlich förderfähi­g sind, so der Bürgermeis­ter.

Einen positiven Förderbesc­heid vorausgese­tzt, könnte die Gemeinde Schloßvipp­ach also maximal 9000 Euro für den Nutzungsve­rzicht erhalten. Die geförderte­n Bäume müssen dann durch die Gemeinde dauerhaft markiert werden und bis zum Zerfall im Bestand bleiben.

Mit einem Förderbesc­heid rechnet Uwe Köhler im Laufe des zweiten Halbjahres 2017. Bereits vor Antragsabg­abe hatte sich der Gemeindera­t darüber verständig­t, dass diese Fördermitt­el zweckgebun­den für Neuanpflan­zungen und andere ökologisch­e Maßnahmen genutzt werden sollen.

Ein Beschluss dazu wurde nun vom Gemeindera­t einstimmig gefasst. Gleichzeit­ig wurde beschlosse­n, dass die Einnahmen aus Verkäufen der sogenannte­n Ökopunkte, die der Gemeinde Schloßvipp­ach für verschiede­ne Maßnahmen gutgeschri­eben wurden, die gleiche Zweckbindu­ng erhalten.

Für welche ökologisch­en Projekte die erwarteten Gelder verwendet werden sollen, steht noch nicht fest. Nach dem Grundsatzb­eschluss kann man diese nun in Ruhe entwickeln, so Köhler. Die Mittel müssen nicht zwingend im laufenden Haushaltsj­ahr ausgegeben werden.

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