Thüringische Landeszeitung (Erfurt)

Gute Nachbarsch­aft

Wie das Zusammenle­ben gelingen kann

- VON SIBYLLE GÖBEL s.goebel@tlz.de

Nichts geht über eine gute Nachbarsch­aft, wobei darunter vermutlich jeder etwas anderes versteht. Der eine freut sich, wenn er mit den Nachbarn ein Schwätzche­n halten oder ihnen vorm Urlaub seinen Wohnungssc­hlüssel in die Hand drücken kann. Der andere ist erleichter­t, wenn nach einem freundlich­en Gruß jeder seiner Wege geht und man einander ansonsten nicht stört. Was dem einen zu aufdringli­ch erscheinen mag, bewertet der andere als echtes Interesse – und an Geräuschen, Gerüchen und Gewohnheit­en scheiden sich ohnehin die Geister. Die Toleranzgr­enzen sind nun mal unterschie­dlich.

Wohl dem, der mit seinen Nachbarn gut auskommt und sich nicht in seinen vier Wänden permanent über Lärm & Co. ärgern muss. Dass der Frömmste nicht im Frieden bleiben kann, wenn es dem lieben Nachbarn nicht gefällt, das wusste schon Friedrich Schiller, der diesen Satz seinem Wilhelm Tell in den Mund legte.

Doch wer sich friedliche Nachbarn wünscht, der muss zunächst mal selber einer sein. Der darf für sich keine Sonderrech­te in Anspruch nehmen. Und er sollte mit den Nachbarn zuerst reden, wenn die das Zusammenle­ben stören, und ruhig bleiben. Zu einem ausufernde­n Streit gehören nämlich in der Regel zwei Seiten. Nützt das alles nichts, ist der Vermieter die nächste Anlaufstel­le. Er muss schon aus finanziell­en Gründen ein Interesse daran haben, dass es keinen Zwist gibt. Der Gang zum Anwalt sollte wirklich nur als letzte Möglichkei­t in Betracht gezogen werden. Denn de facto verlieren dabei beide Parteien. Von den Folgen für ihre Gesundheit und den Geldbeutel gar nicht zu reden.

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