Thüringische Landeszeitung (Erfurt)

Dashcams: Mängel bei Datenschut­z und Sicherheit

ADAC und die Computerze­itschrift „c’t“konnten in einem Gemeinscha­ftstest von neun Geräten kein Exemplar ohne Mängel finden

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HANNOVER/MÜNCHEN. Dashcams fürs Auto machen selten, was sie sollen, sind oft nicht datenschut­zkonform und können am Ende selbst ein Sicherheit­srisiko darstellen. Das zeigt ein Gemeinscha­ftstest der Zeitschrif­t „c’t“mit dem ADAC von neun Geräten zwischen 17 und 300 Euro.

Solche Kameras, die etwa per Saugnapf an die Frontschei­be kommen, sollen bei einem Unfall helfen, Beweise zu sichern. Dazu speichern sie gefilmte Aufnahmen, sobald deren Sensoren einen Unfall oder eine gefährlich­e Situation erkennen.

Aber Modelle, die beim Test entspreche­nd sensibel auf Fahrtests reagierten, machten meist nur unbefriedi­gende Videos. Und solche mit guter Aufnahmequ­alität wiederum patzten bei der Erkennung von Unfällen, so die „c’t“, für die nach dem Crashtest feststand:

Die meisten würden aufgrund der schlechten Halterunge­n „bei schweren Unfällen eher ein Sicherheit­srisiko darstellen, als zur Klärung des Unfallherg­angs beizutrage­n“. Auch den ADAC überzeugen die Dashcams noch nicht, weswegen der Autoclub keinem der neun Geräte eine gute Note gibt. Sieben bekommen ein „befriedige­nd“und zwei sind nur „ausreichen­d“, darunter das billigste. Zwei Drittel der Geräte wurden schon aufgrund der Halterung abgewertet, weil diese beim Crash nach oben abklappte und die Dashcam so den Himmel filmte.

Darüber hinaus konnten die in der Mehrzahl nur nach vorn gerichtete­n Geräte viele Unfallszen­arien, etwa Auffahrunf­älle oder Seitenremp­ler nicht erfassen. Auch mit schlechten Sichtverhä­ltnissen kommen viele Geräte nicht klar.

Die legale Nutzung der Kameras als Beweismitt­el unter gewissen Voraussetz­ungen ist seit einem BGH-Urteil von Mai 2018 erlaubt (Az.: VI ZR 233/17). So dürfen die Kameras nur eine sich ständig selbst überspiele­nde kurze Videoschle­ife aufnehmen, erklärt „c’t“. Erst anlassbezo­gen, etwa durch einen Unfall oder starkes Bremsen, dürfen sie die Aufnahmen dauerhaft speichern. In der Werkseinst­ellung filmten allerdings alle Kameras ständig, so der ADAC.

Und bei manchen Modellen wiederum sind die gespeicher­ten Filmschnip­sel nicht ausreichen­d gegen versehentl­iches Löschen geschützt. „Man hat den Eindruck, die Geräte sind noch nicht wirklich so weit“, sagt „c’t“-Redakteur Sven Hansen, der den Kunden mit Blick auf die Testkandid­aten rät, lieber noch mit der Anschaffun­g zu warten.

Noch ist auch nicht einheitlic­h geklärt, wie lange genau überhaupt gefilmt und aufgezeich­net werden darf. Daher fordert der ADAC diesbezügl­ich klare Regelungen vom Gesetzgebe­r. Der Autoclub rät Verbrauche­rn, die Geräte so einzustell­en, dass sie nach einem Crash eine Minute vor und eine Minute nach dem Unfall automatisc­h speichern. (dpa)

Beste Geräte waren lediglich „befriedige­nd“

 ??  ?? Der ADAC und die Computerze­itschrift „c’t“prüften neun Dashcams in einem Crashtest. Foto: Uwe Rattay
Der ADAC und die Computerze­itschrift „c’t“prüften neun Dashcams in einem Crashtest. Foto: Uwe Rattay

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