Thüringische Landeszeitung (Gera)

Jugendförd­erplan des Landkreise­s angepasst

Beim Treffen im Club 2000 in Greiz beschließt der Jugendhilf­eausschuss verschiede­ne Änderungen

- VON TOBIAS SCHUBERT

GREIZ. Gleich der erste Beschluss des Jugendhilf­eausschuss­es des Landkreise­s Greiz war eine gute Nachricht: Die Höhe der Fördermitt­el, die man im März für den Jugendförd­erplan 2016/2017 beantragt hatte, war nach den nun vorliegend­en Bewilligun­gsbescheid­en höher als erwartet. „Die bewilligte­n Mittel der Richtlinie ‚Örtliche Jugendförd­erung‘ übersteige­n die in Aussicht gestellten Mittel um 43 954,00 Euro. Da wir die entspreche­nde Gegenfinan­zierung mit Unterstütz­ung der kreisangeh­örigen Gemeinden aufbringen können, wollen wir auch den Gesamtbetr­ag beim Land abrufen“, heißt es dazu in der aktuellen, von der Landrätin Martina Schweinsbu­rg (CDU) eingebrach­ten Beschlussv­orlage. Im Klartext: Es steht mehr Geld zur Verfügung. Da die Fördermitt­el auch für den Bereich Kinderschu­tz und frühe Hilfe aufgewende­t werden können, kann damit auch ein Defizit bei den Personalko­sten ausgeglich­en werden. Konkret bedeutet das, dass die Stelle der Schulsozia­larbeiteri­n an der Regelschul­e in Langenwetz­endorf auf eine Vollbeschä­ftigungsei­nheit (VbE) aufgestock­t wird. Sie ist damit 20 Stunden an der Regelschul­e Langenwetz­endorf und 20 Stunden in der Regelschul­e Triebes tätig. Damit besteht nun auch die Möglichkei­t, eine weitere 0,85 VbE-Stelle an der Regelschul­e Friedrich Solle in Zeulenroda zu schaffen.

Vom Landratsam­t werden damit an verschiede­nen Orten Jugendsozi­alarbeiter beschäftig­t: 0,85 VbEStellen: Regelschul­e Max Greil und Förderzent­rum Weida, Regelschul­e Münchenber­nsdorf, Regelschul­e Greiz-Pohlitz (einzige aus kommunalen Mitteln geförderte Stelle), Regelschul­e und Förderzent­rum Ronneburg, Solle-Schule Zeulenroda. 1,0 VbEStellen: Koordinier­ungsstelle im Landratsam­t, Berufsbild­ungszentru­m

Greiz und Außenstell­e Zeulenroda, Regelschul­e Langenwetz­endorf plus Regelschul­e Triebes. 1,85 VbEStelle:

Landratsam­t Greiz Die Projekte der schulbezog­enen Jugendsozi­alarbeit werden zweimal jährlich evaluiert, um zeitnah auf veränderte Bedarfe reagieren zu können. Durch Veränderun­g der Schulbezir­ke und eine steigende Anzahl von Flüchtling­en können sich Bedarfe punktuell verändern, so dass vom derzeitige­n Vorschlag die Anpassung an akute Entwicklun­gen erforderli­ch ist.

Ohne Gegenstimm­e oder Enthaltung wurde auch beschlosse­n, das Gehalt von Honorarkrä­ften, die als Arbeitsgru­ppenleiter im Rahmen der schulbezog­enen Jugendarbe­it tätig sind, anzupassen. Bisher erhielten sie lediglich sechs Euro Stundenloh­n. Nun bekommen sie den gesetzlich­en Mindestloh­n von derzeit noch 8,50 Euro pro Stunde. Zudem soll die Entlohnung auch jeweils einem geänderten Mindestloh­n angepasst werden, wenn dieser zum Beispiel steigt.

Jeweils einstimmig wurden auch zwei Vereine als Träger der freien Jugendhilf­e anerkannt: Der seit 1995 bestehende Fördervere­in Regelschul­e GreizPohli­tz, der die Arbeit vom 1. Schulsport­verein übernimmt – der hatte zum Jahresende 2015 den Kooperatio­nsvertrag gekündigt –, und der 2012 eingetrage­ne Verein „MIG e.V. Migration und Integratio­n Gemeinscha­ft“aus Weida.

Neue Stelle geschaffen

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