Thüringische Landeszeitung (Gera)
Jugendförderplan des Landkreises angepasst
Beim Treffen im Club 2000 in Greiz beschließt der Jugendhilfeausschuss verschiedene Änderungen
GREIZ. Gleich der erste Beschluss des Jugendhilfeausschusses des Landkreises Greiz war eine gute Nachricht: Die Höhe der Fördermittel, die man im März für den Jugendförderplan 2016/2017 beantragt hatte, war nach den nun vorliegenden Bewilligungsbescheiden höher als erwartet. „Die bewilligten Mittel der Richtlinie ‚Örtliche Jugendförderung‘ übersteigen die in Aussicht gestellten Mittel um 43 954,00 Euro. Da wir die entsprechende Gegenfinanzierung mit Unterstützung der kreisangehörigen Gemeinden aufbringen können, wollen wir auch den Gesamtbetrag beim Land abrufen“, heißt es dazu in der aktuellen, von der Landrätin Martina Schweinsburg (CDU) eingebrachten Beschlussvorlage. Im Klartext: Es steht mehr Geld zur Verfügung. Da die Fördermittel auch für den Bereich Kinderschutz und frühe Hilfe aufgewendet werden können, kann damit auch ein Defizit bei den Personalkosten ausgeglichen werden. Konkret bedeutet das, dass die Stelle der Schulsozialarbeiterin an der Regelschule in Langenwetzendorf auf eine Vollbeschäftigungseinheit (VbE) aufgestockt wird. Sie ist damit 20 Stunden an der Regelschule Langenwetzendorf und 20 Stunden in der Regelschule Triebes tätig. Damit besteht nun auch die Möglichkeit, eine weitere 0,85 VbE-Stelle an der Regelschule Friedrich Solle in Zeulenroda zu schaffen.
Vom Landratsamt werden damit an verschiedenen Orten Jugendsozialarbeiter beschäftigt: 0,85 VbEStellen: Regelschule Max Greil und Förderzentrum Weida, Regelschule Münchenbernsdorf, Regelschule Greiz-Pohlitz (einzige aus kommunalen Mitteln geförderte Stelle), Regelschule und Förderzentrum Ronneburg, Solle-Schule Zeulenroda. 1,0 VbEStellen: Koordinierungsstelle im Landratsamt, Berufsbildungszentrum
Greiz und Außenstelle Zeulenroda, Regelschule Langenwetzendorf plus Regelschule Triebes. 1,85 VbEStelle:
Landratsamt Greiz Die Projekte der schulbezogenen Jugendsozialarbeit werden zweimal jährlich evaluiert, um zeitnah auf veränderte Bedarfe reagieren zu können. Durch Veränderung der Schulbezirke und eine steigende Anzahl von Flüchtlingen können sich Bedarfe punktuell verändern, so dass vom derzeitigen Vorschlag die Anpassung an akute Entwicklungen erforderlich ist.
Ohne Gegenstimme oder Enthaltung wurde auch beschlossen, das Gehalt von Honorarkräften, die als Arbeitsgruppenleiter im Rahmen der schulbezogenen Jugendarbeit tätig sind, anzupassen. Bisher erhielten sie lediglich sechs Euro Stundenlohn. Nun bekommen sie den gesetzlichen Mindestlohn von derzeit noch 8,50 Euro pro Stunde. Zudem soll die Entlohnung auch jeweils einem geänderten Mindestlohn angepasst werden, wenn dieser zum Beispiel steigt.
Jeweils einstimmig wurden auch zwei Vereine als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt: Der seit 1995 bestehende Förderverein Regelschule GreizPohlitz, der die Arbeit vom 1. Schulsportverein übernimmt – der hatte zum Jahresende 2015 den Kooperationsvertrag gekündigt –, und der 2012 eingetragene Verein „MIG e.V. Migration und Integration Gemeinschaft“aus Weida.
Neue Stelle geschaffen