Thüringische Landeszeitung (Gera)

KnallerUrt­eil

Böllerwerf­er müssen zahlen

- VON HOLGER ZAUMSEGEL

Stellen Sie sich vor, Sie besuchen ein Fußballspi­el, haben Ihr schwer verdientes Geld in eine Eintrittsk­arte investiert, nehmen Ihren Platz ein, verfolgen freudig das Geschehen auf dem Spielfeld. Auf einmal knallt es laut und das Fußballfes­t endet im Krankenhau­s.

So oder so ähnlich ist es sieben Zuschauern bei einem Zweitligas­piel des 1. FC Köln ergangen. Weil ein vermeintli­cher „Fan“Böller mit ins Stadion schmuggelt­e, sein Gehirn aber daheim ließ. Er zündete den Böller im Zuschauerb­lock, sieben Menschen wurden verletzt.

In dieser Woche hat der Bundesgeri­chtshof nun ein Grundsatzu­rteil gefällt. Die Kölner, die insgesamt 80 000 Euro zahlen mussten, dürfen sich zumindest einen Teil des Geldes vom Böllerwerf­er wiederhole­n – 30 000 Euro sind es im konkreten Fall.

Es ist ein Urteil mit Knalleffek­t: Immerhin steht jetzt fest, dass Vereine Krawallmac­her für ihre Vergehen zur Kasse beten dürfen.

Die Klubs freut es, so manche Fangruppie­rung nicht. Es werde kein Unterschie­d zwischen Anhängern, die Pyrotechni­k ohne Gefahr zünden, und denen, die anderen Schaden wollen, gemacht.

Dabei vergessen die Fangruppie­rungen, dass Pyrotechni­k überhaupt nicht ins Stadion gehört. Zu groß ist nämlich die Verlockung, diese in den benachbart­en Block der gegnerisch­en Fans zu werfen. So geschehen übrigens erst beim Thüringer Pokalfinal­e zwischen dem FC Carl Zeiss Jena und RotWeiß Erfurt.

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