Thüringische Landeszeitung (Gera)
KnallerUrteil
Böllerwerfer müssen zahlen
Stellen Sie sich vor, Sie besuchen ein Fußballspiel, haben Ihr schwer verdientes Geld in eine Eintrittskarte investiert, nehmen Ihren Platz ein, verfolgen freudig das Geschehen auf dem Spielfeld. Auf einmal knallt es laut und das Fußballfest endet im Krankenhaus.
So oder so ähnlich ist es sieben Zuschauern bei einem Zweitligaspiel des 1. FC Köln ergangen. Weil ein vermeintlicher „Fan“Böller mit ins Stadion schmuggelte, sein Gehirn aber daheim ließ. Er zündete den Böller im Zuschauerblock, sieben Menschen wurden verletzt.
In dieser Woche hat der Bundesgerichtshof nun ein Grundsatzurteil gefällt. Die Kölner, die insgesamt 80 000 Euro zahlen mussten, dürfen sich zumindest einen Teil des Geldes vom Böllerwerfer wiederholen – 30 000 Euro sind es im konkreten Fall.
Es ist ein Urteil mit Knalleffekt: Immerhin steht jetzt fest, dass Vereine Krawallmacher für ihre Vergehen zur Kasse beten dürfen.
Die Klubs freut es, so manche Fangruppierung nicht. Es werde kein Unterschied zwischen Anhängern, die Pyrotechnik ohne Gefahr zünden, und denen, die anderen Schaden wollen, gemacht.
Dabei vergessen die Fangruppierungen, dass Pyrotechnik überhaupt nicht ins Stadion gehört. Zu groß ist nämlich die Verlockung, diese in den benachbarten Block der gegnerischen Fans zu werfen. So geschehen übrigens erst beim Thüringer Pokalfinale zwischen dem FC Carl Zeiss Jena und RotWeiß Erfurt.