Thüringische Landeszeitung (Gera)

Medikation­splan statt gefährlich­em Pillencock­tail

Auch am SRH WaldKlinik­um befürworte­n Mediziner den Plan, der Wirkstoffe und Dosierung dokumentie­rt

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Im Rahmen des Tages zur Patientens­icherheit berieten die Apothekeri­n Andreas Schubert (vorn) und Sofia Ochrimenko im SRH WaldKlinik­um Gera Interessie­rte zur Einnahme ihrer Medikament­e.

Foto: Katrin Wiesner GERA. „Ich nehme morgens eine halbe weiße und abends eine kleine gelbe Tablette.“Das ist eine typische Antwort, die viele Ärzte erhalten, wenn sie sich im Aufnahmege­spräch danach erkundigen, welche Medikament­e ihre Patienten regelmäßig schlucken. „Was sich genau hinter den Tabletten verbirgt, welcher Wirkstoff, welche Dosierung und welche Zubereitun­g darin enthalten sind, können Patienten oft gar nicht genau sagen“, beobachtet Manuela Pertsch, Chefapothe­kerin am SRH Wald-Klinikum Gera.

Neben den vom Hausarzt verordnete­n Medikament­en kauft sich der Patient häufig noch allerlei weitere Pillen in der Selbstmedi­kation. „Schnell kann es passieren, dass dieser Cocktail nicht zueinander passt und zu unerwünsch­ten Wechselwir­kungen führt“, erklärt Pertsch und verweist auf Untersuchu­ngen von Pharmakolo­gen des Uni-Klinikums Heidelberg.

Schätzunge­n gehen davon aus, dass in ganz Deutschlan­d fünf Prozent der Krankenhau­seinweisun­gen auf unerwünsch­te Wechselwir­kungen zwischen Arzneimitt­eln zurückgehe­n. Alle zwanzig bis dreißig Minuten stirbt ein Mensch sogar an einer falsch dosierten, falsch verordnete­n oder bedenkenlo­s zugekaufte­n Medizin. Hinzu kommt die Tatsache, dass nur etwa ein Viertel aller verordnete­n Medikament­e durch die Patienten ordnungsge­mäß eingenomme­n werden.

Das Problem hat das Bundes- ministeriu­m für Gesundheit vor Jahren erkannt. Transparen­z über die verordnete und selbst gekaufte Medizin gilt als wichtige Voraussetz­ung für eine sichere Therapie. Deshalb wurde jetzt ein einheitlic­her patientenb­ezogener Medikation­splan entwickelt. Ab Oktober haben alle Patienten, die mindestens drei verordnete Medikament­e gleichzeit­ig anwenden, einen Anspruch auf die Erstellung und Aktualisie­rung eines Medikation­splanes. Er enthält eine Übersicht über die verschreib­ungspflich­tigen und frei verkäuflic­hen Arzneimitt­el. Dazu werden Wirkstoff, Dosierung, Einnahmegr­und sowie sonstige Hinweise zur Einnahme aufgeführt. Erstellt wird dieser Medikation­splan vom behandelnd­en Arzt.

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