Thüringische Landeszeitung (Gera)
Medikationsplan statt gefährlichem Pillencocktail
Auch am SRH WaldKlinikum befürworten Mediziner den Plan, der Wirkstoffe und Dosierung dokumentiert
Im Rahmen des Tages zur Patientensicherheit berieten die Apothekerin Andreas Schubert (vorn) und Sofia Ochrimenko im SRH WaldKlinikum Gera Interessierte zur Einnahme ihrer Medikamente.
Foto: Katrin Wiesner GERA. „Ich nehme morgens eine halbe weiße und abends eine kleine gelbe Tablette.“Das ist eine typische Antwort, die viele Ärzte erhalten, wenn sie sich im Aufnahmegespräch danach erkundigen, welche Medikamente ihre Patienten regelmäßig schlucken. „Was sich genau hinter den Tabletten verbirgt, welcher Wirkstoff, welche Dosierung und welche Zubereitung darin enthalten sind, können Patienten oft gar nicht genau sagen“, beobachtet Manuela Pertsch, Chefapothekerin am SRH Wald-Klinikum Gera.
Neben den vom Hausarzt verordneten Medikamenten kauft sich der Patient häufig noch allerlei weitere Pillen in der Selbstmedikation. „Schnell kann es passieren, dass dieser Cocktail nicht zueinander passt und zu unerwünschten Wechselwirkungen führt“, erklärt Pertsch und verweist auf Untersuchungen von Pharmakologen des Uni-Klinikums Heidelberg.
Schätzungen gehen davon aus, dass in ganz Deutschland fünf Prozent der Krankenhauseinweisungen auf unerwünschte Wechselwirkungen zwischen Arzneimitteln zurückgehen. Alle zwanzig bis dreißig Minuten stirbt ein Mensch sogar an einer falsch dosierten, falsch verordneten oder bedenkenlos zugekauften Medizin. Hinzu kommt die Tatsache, dass nur etwa ein Viertel aller verordneten Medikamente durch die Patienten ordnungsgemäß eingenommen werden.
Das Problem hat das Bundes- ministerium für Gesundheit vor Jahren erkannt. Transparenz über die verordnete und selbst gekaufte Medizin gilt als wichtige Voraussetzung für eine sichere Therapie. Deshalb wurde jetzt ein einheitlicher patientenbezogener Medikationsplan entwickelt. Ab Oktober haben alle Patienten, die mindestens drei verordnete Medikamente gleichzeitig anwenden, einen Anspruch auf die Erstellung und Aktualisierung eines Medikationsplanes. Er enthält eine Übersicht über die verschreibungspflichtigen und frei verkäuflichen Arzneimittel. Dazu werden Wirkstoff, Dosierung, Einnahmegrund sowie sonstige Hinweise zur Einnahme aufgeführt. Erstellt wird dieser Medikationsplan vom behandelnden Arzt.