Thüringische Landeszeitung (Gera)
Schulleitung schockiert nach Prügelattacke
Bezirksregierung geht nicht von Verletzung der Aufsichtspflicht aus
EUSKIRCHEN. Nach der brutalen Attacke auf einen zwölfjährigen Schüler auf einem Schulgelände in Euskirchen geht die Bezirksregierung Köln nicht von einer Verletzung der Aufsichtspflicht aus. Derzeit gebe es keine Erkenntnisse, dass die Schulleitung in Euskirchen gegen ihre Aufsichtspflicht verstoßen habe, sagte eine Sprecherin der Schulaufsicht.
Die Vorsitzende des Elternvereins Nordrhein-Westfalen, Regine Schwarzhoff, forderte: „Es muss eine gründliche Untersuchung geben, ob hier nicht in erheblicher Weise die Aufsichtspflicht verletzt worden ist.“Der Zwölfjährige war am vergangenen Donnerstag mutmaßlich von einem gleichaltrigen Mitschüler lebensgefährlich verletzt worden. Die Prügelattacke ereignete sich während der Schulzeit und auf dem Schulgelände, sagte der Sprecher der Bonner Staatsanwaltschaft, Robin Faßbender. Aber: „Wir haben keine Hinweise darauf, dass das Geschehen von einem Lehrer beobachtet wurde.“Das Opfer liege nach „massiver Gewalteinwirkung auf den Körper mit schwersten Verletzungen“im künstlichen Koma in einer Kölner Klinik.
Der Verdacht richtet sich gegen einen unter 14-jährigen Mitschüler. „Wir haben mit ihm gesprochen, aber da er strafunmündig ist, dürfen wir zum Inhalt nichts herausgeben“, sagte Faßbender. Auch wenn sich der Verdacht erhärten sollte, müsste sich der mutmaßliche Täter wegen seines Alters nicht strafrechtlich verantworten.
Eine Sprecherin der Bezirksregierung erläuterte, Aufsichtspflicht bedeute nicht, dass Lehrer auf dem Schulgelände oder in den Aufenthaltsräumen „jeden Winkel im Blick haben müssen“. Allerdings seien noch viele Gespräche mit der Schule zu führen, viele Details seien bisher ungeklärt und der Fall noch nicht abgeschlossen. Die Elternvereins-Vorsitzende sagte, dass es zu einem solchen Vorfall auf dem Schulgelände kommen könne, sei unfassbar. (dpa)