Thüringische Landeszeitung (Gera)

Schulleitu­ng schockiert nach Prügelatta­cke

Bezirksreg­ierung geht nicht von Verletzung der Aufsichtsp­flicht aus

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EUSKIRCHEN. Nach der brutalen Attacke auf einen zwölfjähri­gen Schüler auf einem Schulgelän­de in Euskirchen geht die Bezirksreg­ierung Köln nicht von einer Verletzung der Aufsichtsp­flicht aus. Derzeit gebe es keine Erkenntnis­se, dass die Schulleitu­ng in Euskirchen gegen ihre Aufsichtsp­flicht verstoßen habe, sagte eine Sprecherin der Schulaufsi­cht.

Die Vorsitzend­e des Elternvere­ins Nordrhein-Westfalen, Regine Schwarzhof­f, forderte: „Es muss eine gründliche Untersuchu­ng geben, ob hier nicht in erhebliche­r Weise die Aufsichtsp­flicht verletzt worden ist.“Der Zwölfjähri­ge war am vergangene­n Donnerstag mutmaßlich von einem gleichaltr­igen Mitschüler lebensgefä­hrlich verletzt worden. Die Prügelatta­cke ereignete sich während der Schulzeit und auf dem Schulgelän­de, sagte der Sprecher der Bonner Staatsanwa­ltschaft, Robin Faßbender. Aber: „Wir haben keine Hinweise darauf, dass das Geschehen von einem Lehrer beobachtet wurde.“Das Opfer liege nach „massiver Gewalteinw­irkung auf den Körper mit schwersten Verletzung­en“im künstliche­n Koma in einer Kölner Klinik.

Der Verdacht richtet sich gegen einen unter 14-jährigen Mitschüler. „Wir haben mit ihm gesprochen, aber da er strafunmün­dig ist, dürfen wir zum Inhalt nichts herausgebe­n“, sagte Faßbender. Auch wenn sich der Verdacht erhärten sollte, müsste sich der mutmaßlich­e Täter wegen seines Alters nicht strafrecht­lich verantwort­en.

Eine Sprecherin der Bezirksreg­ierung erläuterte, Aufsichtsp­flicht bedeute nicht, dass Lehrer auf dem Schulgelän­de oder in den Aufenthalt­sräumen „jeden Winkel im Blick haben müssen“. Allerdings seien noch viele Gespräche mit der Schule zu führen, viele Details seien bisher ungeklärt und der Fall noch nicht abgeschlos­sen. Die Elternvere­ins-Vorsitzend­e sagte, dass es zu einem solchen Vorfall auf dem Schulgelän­de kommen könne, sei unfassbar. (dpa)

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