Thüringische Landeszeitung (Gera)
Telefonieren mit Sozialrabatt
Nicht allen ist bekannt: Telekom gewährt auf Antrag Gesprächsguthaben für Geringverdiener oder BafögEmpfänger
BERLIN. Viele wissen es nicht, aber Telefonieren kann man auch mit sozialer Vergünstigung. Die Telekom Deutschland gewährt den Sozialrabatt bestimmten Kundengruppen wie Empfängern von Bafög oder Hartz-IV sowie behinderten Menschen auf Antrag – allerdings nur für bestimmte, von der Telekom ausgewählte, meist ältere Festnetztarife ohne Gespräche-Flatrate.
Die Ersparnis: bis zu 8,26 Euro monatlich im sogenannten Sozialtarif 1 oder bis zu 10,38 Euro im Sozialtarif 2. Die Sozialtarife ersetzen den eigentlichen Festnetz-Tarif des TelekomKunden nicht, sondern ergänzen ihn. Den Rabatt gibt es auf die Kosten der einzelnen Telefonate, nicht auf den monatlichen Grundpreis oder eine FestnetzPauschale (Flatrate). Damit handelt es sich quasi um ein entgeltfreies Gesprächsguthaben. Eine bedeutende Einschränkung: Für Telefonate mit Billigvorwahlen anderer Telefonfirmen (sogenanntes Call-by-Call) kann das Guthaben nicht verwendet werden. Dies gilt auch für Anrufe in Mobilfunknetze.
Höhere Grundpreise ab Mai
Dass Kunden besonders jetzt über einen Sozialtarif-Antrag nachdenken sollten, hat einen bestimmten Grund: Die Telekom erhöht den Grundpreis mehrerer Telefontarife, für die das Unternehmen den Sozialtarif gewährt, ab Mai um einen Euro monatlich. „Wer einen solchen Telefontarif hat und ihn auch beibehalten möchte, kann auch weiterhin die soziale Vergünstigung durch den Sozialtarif in Anspruch nehmen, wenn er die persönlichen Voraussetzungen dafür erfüllt“, sagt Rechtsanwältin Christine Steffen von der Verbraucherzentrale NRW.
Den Sozialtarif 1 mit monatlich 8,26 Euro Rabatt (inklusive Mehrwertsteuer) können Kunden beantragen, wenn sie wegen geringen Einkommens oder einer verminderten Erwerbsfähigkeit vom Rundfunkbeitrag von ARD, ZDF und Deutschlandradio befreit sind oder eine Beitragsermäßigung erhalten. Neben Empfängern von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) steht eine Beitragsbefreiung beispielsweise Personen zu, die Sozialgeld oder Grundsicherung im Alter bekommen. Auch BafögBezieher können den Sozialtarif 1 beantragen.
Die Gesprächskosten-Ermäßigung von 10,38 Euro im Sozialtarif 2 gewährt die Telekom Kunden, die blind, gehörlos oder sprachbehindert sind und einen Behinderungsgrad von mindestens 90 Prozent aufweisen. Wichtig zu wissen: Die Telekom überlässt beide Sozialtarife auch Anschlussinhabern, die mit einem Angehörigen in einem gemeinsamen Haushalt leben, der die Bedingungen erfüllt.
Die meisten der Tarife, für die Kunden den Sozial-Rabatt beantragen können, gehören schon lange zum Portfolio der Telekom und werden von dem Unternehmen kaum noch beworben. Dazu gehören insbesondere Tarife ohne GesprächsFlatrate aus den Modellreihen Call sowie Call & Surf. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen führt die Telekom alle Tarife auf, die mit dem Sozialtarif kombiniert werden können (http://goo.gl/mxVbwe). Die Vergünstigung gewährt das Unternehmen freiwillig ohne jegliche Gesetzesvorschrift.
Da immer mehr Kunden Pauschaltarife nutzen, ist der Kreis der Anspruchsberechtigten für einen Sozialtarif zwar geschrumpft. Es gibt noch viele Haushalte mit älteren Tarifen, die ab Mai den um 1 Euro höheren Grundpreis zahlen müssen. Nach Auskunft des Verbraucher-Portals Teltarif.de sind etwa zwei Millionen Telekom-Anschlüsse betroffen, insbesondere alle ab 2008 geschalteten reinen Telefontarife (ohne Internet), deren Name mit „Call“beginnt.
Ein Telekom-Sprecher bestätigte die Grundpreiserhöhung auf Anfrage. Als Grund der Verteuerung nannte er die gestiegenen Kosten pro Anschluss bei rückläufigen Kundenzahlen für reine Telefontarife – darunter auch mehrere Call-Tarife (Start, Plus und Basic), für die das Unternehmen anspruchsberechtigten Haushalten den Sozialtarif gewährt. Alle Kunden, für die der Grundpreis steigt, seien bereits schriftlich informiert, so der Telekom-Sprecher.
„Betroffene Personen, etwa Hartz-IV-Empfänger oder Rentner mit geringem Einkommen, die Anspruch auf den Sozialtarif haben, ohne ihn bislang geltend gemacht zu haben, können die Antragstellung nachholen, um möglicherweise einen gewissen Ausgleich für die Preiserhöhung zu bekommen“, sagt Verbraucherschützerin Steffen.
Allerdings sollten die Verbraucher die Grundpreis-Erhöhung auch zum Anlass nehmen, über einen Wechsel in einen Pauschaltarif der Telekom oder bei einem anderen Anbieter nachzudenken. „Vor allem Personen, die viel telefonieren, sparen mit einer Flatrate eventuell mehr, als wenn sie den alten Tarif in Verbindung mit dem Sozialtarif behalten“, so Verbraucherschützerin Steffen.
Antragsformulare für den Sozialtarif gibt es unter goo.gl/SiYwy6. Erkundigen können sich Interessenten auch in TelekomLäden sowie unter der Telefonnummer 0800 33 01000 (kostenlos). Die Antragsformulare können mit den benötigten Nachweisen (zum Beispiel Behinderung, Bafög-Bezug) auch in den Telekom-Läden abgegeben werden.