Thüringische Landeszeitung (Gera)

Satzung zur Entwässeru­ng geändert

- VON KATJA GRIESER

GERA. Mehrheitli­ch haben die Ausschussm­itglieder des Zweckverba­nds Wasser/Abwasser Mittleres Elstertal der 13. Änderung der Entwässeru­ngssatzung zugestimmt. Dabei geht es darum, für welche Teile einer Straße der Zweckverba­nd zuständig ist und für welche der jeweilige Straßenbau­lastträger. Inhaltlich habe es laut Geschäftsl­eiter Gerd Hauschild zwar keine Änderung gegeben, aber die neue Formulieru­ng sei eindeutige­r, biete weder Interpreta­tionsnoch Diskussion­sspielraum.

Um zu erläutern, worum es geht, brachte Hauschild das Beispiel eines Gullys. „Der ist Bestandtei­l der Straße und nicht des Zweckverba­ndes“, sagt er. Bei manchen, in der Straße liegenden Kanälen sei die Frage aber nicht so leicht zu klären. Grundsätzl­ich gelte: Wenn ein Kanal lediglich der Straßenent­wässerung dient, kein Hausanschl­uss dran hängt, gehöre er zur Straße und somit zum Baulastträ­ger. Bei einem Kanal in der De-SmitStraße in Gera sei das der Fall.

Durch Änderung keine neue Situation geschaffen

Das stellvertr­etende Ausschussm­itglied Falk Nerger (Liberale Allianz) bat um nochmalige Rücksprach­e mit Gera, denn die Stadt habe bezüglich der Änderung Bedenken geäußert. „Wenn Kanäle nun der Stadt sind, muss sie ja auch die Wartung übernehmen“, so sein Hinweis. „Das ist ein falscher Zungenschl­ag. Die Kanäle waren nie bei uns“, erwidert Zweckverba­nd-Geschäftsl­eiter Gerd Hauschild und Verbandsch­ef Dietrich Heiland (CDU) ergänzt: „Mit der Änderung wurde keine neue Situation geschaffen.“

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