Thüringische Landeszeitung (Gera)
Satzung zur Entwässerung geändert
GERA. Mehrheitlich haben die Ausschussmitglieder des Zweckverbands Wasser/Abwasser Mittleres Elstertal der 13. Änderung der Entwässerungssatzung zugestimmt. Dabei geht es darum, für welche Teile einer Straße der Zweckverband zuständig ist und für welche der jeweilige Straßenbaulastträger. Inhaltlich habe es laut Geschäftsleiter Gerd Hauschild zwar keine Änderung gegeben, aber die neue Formulierung sei eindeutiger, biete weder Interpretationsnoch Diskussionsspielraum.
Um zu erläutern, worum es geht, brachte Hauschild das Beispiel eines Gullys. „Der ist Bestandteil der Straße und nicht des Zweckverbandes“, sagt er. Bei manchen, in der Straße liegenden Kanälen sei die Frage aber nicht so leicht zu klären. Grundsätzlich gelte: Wenn ein Kanal lediglich der Straßenentwässerung dient, kein Hausanschluss dran hängt, gehöre er zur Straße und somit zum Baulastträger. Bei einem Kanal in der De-SmitStraße in Gera sei das der Fall.
Durch Änderung keine neue Situation geschaffen
Das stellvertretende Ausschussmitglied Falk Nerger (Liberale Allianz) bat um nochmalige Rücksprache mit Gera, denn die Stadt habe bezüglich der Änderung Bedenken geäußert. „Wenn Kanäle nun der Stadt sind, muss sie ja auch die Wartung übernehmen“, so sein Hinweis. „Das ist ein falscher Zungenschlag. Die Kanäle waren nie bei uns“, erwidert Zweckverband-Geschäftsleiter Gerd Hauschild und Verbandschef Dietrich Heiland (CDU) ergänzt: „Mit der Änderung wurde keine neue Situation geschaffen.“