Thüringische Landeszeitung (Gera)

Vor 2030 wird Steinbrück­en nicht an Zentralklä­ranlage angeschlos­sen

Nachgehakt: Eine verbindlic­he Aussage könne der Zweckverba­nd aber derzeit nicht machen

- VON KATJA GRIESER

GERASTEINB­RÜCKEN. Gerd Hauschild ist extrem zurückhalt­end, wenn es um das Thema Anschluss von Steinbrück­en an die zentrale Kläranlage geht: „Ich bin vorsichtig bei jeder Aussage“, sagt der Geschäftsl­eiter des Zweckverba­ndes Wasser/Abwasser Mittleres Elstertal. Es sei eine vertrackte Situation, in der man sich derzeit befinde.

Wir haben Hauschild gefragt, ob die Steinbrück­ener eine Chance haben, dass ihre Forderung nach Anschluss des Ortes an die zentrale Kläranlage in Stublach erfüllt wird. Aktuell sieht es nämlich so aus, dass 48 Grundstück­seigentüme­r bis Ende 2018 vollbiolog­ische Kleinklära­nlagen bauen müssen.

Unter anderem wegen der Kosten – 6500 Euro koste die Anlage, jährlich kämen weitere 450 Euro für die Betreibung hinzu – haben die Steinbrück­ener die Interessen­gemeinscha­ft Abwasser Steinbrück­en gegründet. Sie wehren sich dagegen, dass sie gezwungen werden, eine Kleinklära­nlage zu errichten. „Die Hälfte des Ortes hat schon vollbiolog­ische Kleinklära­nlagen“, so Gerd Hauschild. Der Zweckverba­nd sei nun von der Unteren Wasserbehö­rde aufgeforde­rt worden, die geltenden gesetzlich­en Regelungen zur Abwasseren­tsorgung auch bei den anderen Grundstück­en anzuwenden. Und das bedeute den Bau der Kleinklära­nlagen an Orten, die nicht an die zentrale Klärung angeschlos­sen werden. In Steinbrück­en, gibt der Geschäftsl­eiter zu, gebe es eine besondere Konstellat­ion. „Es ist im Plan drin, langfristi­g soll Steinbrück­en angeschlos­sen werden“, erklärt Hauschild und verweist auf eine Prioritäte­nliste. Auf der steht der Geraer Ortsteil im Norden aber nicht ganz oben. Vor 2030, so Gerd Hauschild, werde es mit dem Anschluss nichts. Es gibt aber noch eine große Unbekannte. Es wird im Land schon lange um das Wassergese­tz gestritten, auch um die Abwasseren­tsorgung. Aktuell sieht es so aus, dass es eine Anschlussp­flicht der Kleinklära­nlagen durch die Abwasserzw­eckverbänd­e geben soll. Finanziell­e Anreize sollen den Verbänden die Sache schmackhaf­t machen. Doch in einen Gesetzeste­xt ist das noch nicht gegossen und in den Landtag eingebrach­t worden. „Derzeit gilt die Frist 31. Dezember 2018 für den Bau von vollbiolog­ischen Kleinklära­nlagen. Ob es dabei bleibt, hängt an der Entscheidu­ng des Landes“, betont Gerd Hauschild. Er sei mit der aktuellen Situation, in der er keine verbindlic­hen Aussagen treffen könne, auch nicht zufrieden. „Wir dürfen nur das machen, was das Gesetz zulässt“, so der Verbandsge­schäftslei­ter. Das Förderprog­ramm für den Bau von vollbiolog­ischen Kleinklära­nlagen existiere noch. Doch das ist für die Steinbrück­ener, die eine große Investitio­n auf sich zukommen sehen, nur ein schwacher Trost.

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