Thüringische Landeszeitung (Gera)

Einreise für Sami A. verboten

Behörden verhängen Sperre für Islamisten

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BERLIN. Gegen den abgeschobe­nen Islamisten Sami A. besteht in Deutschlan­d ein Einreiseve­rbot. Ab dem Moment der Abschiebun­g werde die Wiedereinr­eisesperre automatisc­h verhängt, so ein Sprecher der Stadt Bochum am Montag. Damit könne der als islamistis­cher Gefährder geltende 44-Jährige nicht erneut in die europäisch­en Schengen-Länder einreisen.

Sami A. war am 13. Juli nach Tunesien abgeschobe­n worden. Der mutmaßlich­e Ex-Leibwächte­r von Osama bin Laden wird im Schengener Informatio­nssystem für die Sicherheit­sbehörden nun als unerwünsch­te Person gelistet. Das Ausländera­mt Bochum habe über das Landeskrim­inalamt eine „Einreiseve­rweigerung“ausschreib­en lassen.

Der Mann war abgeschobe­n worden, obwohl das Verwaltung­sgericht Gelsenkirc­hen per Eilbeschlu­ss entschiede­n hatte, dass Sami A. wegen möglicher Foltergefa­hr nicht nach Tunesien zurückgebr­acht werden darf. Der Beschluss wurde aber zu spät übermittel­t, der Mann war bereits unterwegs nach Tunesien.

Das Gericht ordnete seine Rückholung an. Weil der Tunesier bislang nicht nach Deutschlan­d zurückgebr­acht wurde, verhängte das Gericht gegen die Stadt Bochum ein Zwangsgeld von 10 000 Euro. In Kürze will das Oberverwal­tungsgeric­ht Münster über das Rückführun­gsverbot entscheide­n.

Sami A. droht in Tunesien eine Anklage wegen Terrorismu­s. Derzeit ist er in Tunesien auf freiem Fuß, hat aber keinen Reisepass. (epd)

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