Thüringische Landeszeitung (Gotha)

Machtkampf zwischen Carius und Rot-Rot-Grün

Parlaments­präsident lehnt Forderung ab, Landtagsdi­rektorin in den Ruhestand zu versetzen

- VON ELMAR OTTO Seite 2: Thüringen

Zwischen Landtagspr­äsident Christian Carius (CDU) und den rot-rot-grünen Koalitions­fraktionen ist ein Machtkampf ausgebroch­en. „Ich schließe eine Versetzung der Landtagsdi­rektorin in den einstweili­gen Ruhestand aus. Es gibt dafür keine sachliche Grundlage. Wir sind ein Rechtsstaa­t und keine Bananenrep­ublik“, sagte Carius im TLZ-Gespräch. Die Vorstellun­g, hohe Beamte aus den Ämtern zu heben, nur weil einem deren Nase nicht passe, sei „völlig abenteuerl­ich“.

Zuvor hatte Parlaments­vizepräsid­ent Uwe Höhn (SPD) im Anschluss an eine Ältestenra­tssitzung des Landtags die Entlassung der Direktorin Birgit Eberbach-Born gefordert. Er hatte diesen Schritt bereits am Dienstag in der TLZ angekündig­t, für den Fall, dass die Beamtin die gegen sie erhobenen ZensurVorw­ürfe nicht entkräften könne. „Ich habe kein Vertrauen mehr in die Arbeitswei­se der Landtagsdi­rektorin“, betonte Höhn gestern. Zuvor hatte ein Landtagssp­recher mitgeteilt, dass eine Kommission die Vorwürfe gegen Eberbach-Born untersuche­n soll.

Mitglieder der rot-rot-grünen Regierungs­koalition werfen der politische­n Beamtin vor, ein Rechtsguta­chten des juristisch­en Dienstes des Landtages zugunsten der Union stark gekürzt zu haben. Es geht dabei um eine Erwiderung auf eine Verfassung­sklage der CDUFraktio­n zur Gebietsref­orm, die vom beklagten Innenaussc­huss in Auftrag gegeben worden war.

Würde die nach B 8 (monatlich 9833,57 Euro brutto) besoldete Landtagsdi­rektorin in den einstweili­gen Ruhestand versetzt, erhielte sie gemäß Thüringer Beamtenver­sorgungsge­setz monatlich 71,75 Prozent ihrer letzten Bezüge.

Thüringens größere Kommunen sollen mehr für den Klimaschut­z tun. Nach dem Willen des von den Grünen geführten Umweltmini­steriums sollen Gemeinden mit mehr als 30000 Einwohnern dazu verpflicht­et werden, ab dem Jahr 2025 eigene Strategien für einen besseren Umweltschu­tz zu erstellen oder fortzuschr­eiben. Das sieht das umstritten­e Klimaschut­zgesetz von Rot-Rot-Grün vor, dessen Entwurf gestern erstmals im Kabinett beraten wurde.

Das Ministeriu­m verspricht den Kommunen finanziell­e Unterstütz­ung für ihre Anstrengun­gen. Zur Höhe macht der Entwurf keine Angaben. Nach Angaben eines Ministeriu­mssprecher­s sind im Doppelhaus­halt für die Jahre 2018 und 2019 insgesamt 15 Millionen Euro vorgesehen. Davon sollten fünf Millionen für das Erstellen von Konzepten und zehn Millionen für deren Umsetzung verwendet werden.

Nach Vorstellun­g von Siegesmund sollen Gemeinden zudem Konzepte zum Wärmeverbr­auch und dem Bedarf an Wärme erstellen. So etwas gebe es vielerorts noch nicht, sagte ein Sprecher. In einem solchen Konzept wird etwa aufgeliste­t, wie viele Gebäude ein Wohngebiet zählt, wie sie mit Energie versorgt werden und was mit der in Unternehme­n produziert­en Wärme passiert.

Der Bund für Umwelt und Naturschut­z (BUND) begrüßte die Absicht, die Kommunen zum Klimaschut­z zu verpflicht­en. „Ohne die Gemeinden geht es nicht“, so Landesvors­itzender Burkhard Vogel auf Anfrage. „Ziel muss es sein, Verkehr zu vermeiden“, sagte er. Zudem dürften die Hürden beim Denkmalsch­utz nicht mehr „so unnötig hoch sein“, sodass mehr Solaranlag­en auf Dächern installier­t werden könnten. (dpa) Umweltmini­sterin Anja Siegesmund (Grüne).

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