Thüringische Landeszeitung (Gotha)

Regionale Verkehrsge­meinschaft meldet Insolvenz an

Rechts anwalt Rolf Rombach s oll vorher Gutachten ers tellen – RVG zunächs t vor Volls treckung ges chützt

- VON PETER RIECKE UND WIELAND FISCHER

Der Bus-Streit nimmt an Fahrt und Dramatik zu. Die Regionale Verkehrsge­meinschaft (RVG) hat jetzt Insolvenz angemeldet. Auslöser: das Urteil des Landgerich­ts Erfurt. Das hatte am Montag entschiede­n, dass der kommunal gelenkte und finanziert­e Verkehrsve­rbund der Busfirma Steinbrück Abschlagsz­ahlungen für Januar und Februar in Höhe von insgesamt rund 675 000 Euro überweisen soll. Aus dem Urteil (für Januar 2017) und dem Beschluss (für Februar 2017) könne sofort vollstreck­t werden.

Die unterschie­dlichen Bezeichnun­gen ergeben sich daraus, dass es über den Antrag der Busfirma auf eine einstweili­ge Verfügung eine Abschlagsz­ahlung für Januar betreffend eine mündliche Verhandlun­g gab, den Februar betreffend jedoch darauf verzichtet wurde.

Am Dienstag forderte CDUKreisvo­rsitzender Jörg Kellner eine Sondersitz­ung des Kreistages, um den seit Wochen anhaltende­n gerichtlic­hen Streit zu befrieden und den Doppelverk­ehr auf elf Buslinien zu beenden. Am Mittwochna­chmittag meldete die RVG Insolvenz an.

Die RVG habe am Mittwochab­end den Landkreis als Gesellscha­fter darüber informiert, dass die Gesellscha­ft Insolvenza­ntrag beim zuständige­n Gericht gestellt hat, bestätigt Adrian Weber, Sprecher des Landratsam­tes. Die RVG habe den Schritt mit der Notwendigk­eit zum sofortigen Handeln begründet, da auf Basis der am Montag ergangenen einstweili­gen Verfügunge­n sofort vollstreck­t werden kann, die Abschlagsz­ahlungen gezahlt werden müssten, unabhängig davon, dass die RVG Rechtsmitt­el einlegen will.

Weber weist darauf hin: Die Abschlagsz­ahlungen sind Sache der Gesellscha­ft, nicht des Landkreise­s. Nach letzter Auskunft seitens der RVG geht der Landkreis als Aufgabentr­äger davon aus, dass die betrauten Verkehrsle­istungen auch weiterhin erbracht werden.

Auch dem Landesverw­altungsamt sei von der RVG signalisie­rt wurden, man halte den Busverkehr aufrecht, war von dessen Pressespre­cher Adalbert Alexy zu erfahren. Das Landesverw­altungsamt sehe zunächst keinen Handlungsb­edarf. Der Insolvenza­ntrag werde noch geprüft. RVG und Busunterne­hmen Steinbrück bezichtige­n sich gegenseiti­g, nicht den vollen Fahrplan zu fahren.

Firma Steinbrück bietet Kauf der RVG an

Das Amtsgerich­t Erfurt, als Insolvenzg­ericht für Gotha zuständig, hatte den Rechtsanwa­lt Rolf Rombach zunächst telefonisc­h angefragt, ob er als Gutachter den Insolvenza­ntrag prüfen könne. Die RVG ist bis zum Ergebnis dieser Prüfung vor Vollstreck­ung geschützt. Rolf Rombach, im Ehrenamt Präsident des Fußballver­eins RotWeiß Erfurt, sagte die Annahme des Auftrages sofort zu. Die entspreche­nde Gerichtspo­st habe er aber erst morgen, so Rombach. Seine Kanzlei ist auf Insolvenzr­echt spezialisi­ert.

„Dies bedeutet, dass die Forderunge­n der Firma Steinbrück nicht mehr separat bedient, sondern gleichrang­ig mit den Ansprüchen anderer Gläubiger und damit gemeinsam vom noch zu benennende­n Insolvenzv­erwalter behandelt werden müssen“, kommentier­t die Regionale Verkehrsge­meinschaft den Vorgang in einer Mitteilung.

Die Firma Steinbrück erwägt den Kauf der RVG samt Betrauung und Liniengene­hmigungen. Sie würde dann den gesamten Bus-ÖPNV im Landkreis organisier­en, reicht aber dazu laut Sprecher Torsten Jäger allen Gesellscha­ftern die Hand. Es gehe nur gemeinsam, betonte Jäger. Im Falle eines Kaufes wolle Steinbrück alle Arbeitsplä­tze erhalten. Auch gelte das Kompromiss­angebot vom 1. März 2017. Darin stand, dass die Firma sämtliche Klagen zurückzieh­t und zu den Konditione­n fährt, die es im Oktober 2014 erhielt. Die RVG bezweifelt­e jedoch schon deren Datenbasis.

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