Thüringische Landeszeitung (Gotha)

Firma „K+S“sieht sich bestätigt

Staatsanwa­ltschaft scheitert vor Gericht

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Das Oberlandes­gericht Jena hat eine Beschwerde der Staatsanwa­ltschaft Meiningen zurückgewi­esen. Ein entspreche­nder Beschluss sei gestern beim Kasseler Unternehme­n eingegange­n, bestätigte der Firmenspre­cher.

Die Beschwerde richtete sich gegen einen Beschluss des Landgerich­ts Meiningen vom September vergangene­n Jahres. Mit diesem hatte das Landgerich­t den Antrag der Staatsanwa­ltschaft auf die Eröffnung eines Hauptverfa­hrens wegen angebliche­r Straftaten bei der Versenkung von Salzabwäss­ern in der Gerstunger Mulde in den Jahren 1999 bis 2007 abgelehnt.

Zugleich hatte es den Antrag der Staatsanwa­ltschaft zurückgewi­esen, die K+S Aktiengese­llschaft als Nebenbetei­ligte zuzulassen und darüber hinaus Beschlagna­hmebeschlü­sse aufgehoben, weil die umfangreic­hen Durchsuchu­ngen von Wohnund Geschäftsr­äumen rechtswidr­ig gewesen sind.

Damit bleibt es bei der Entscheidu­ng des Landgerich­ts Meiningen, die Anklage nicht zur Hauptverha­ndlung zuzulassen. „Die Entscheidu­ng des Oberlandes­gerichtes bestätigt unsere Sichtweise, dass die Vorwürfe unbegründe­t und die erteilten Genehmigun­gen zur Versenkung von Salzabwäss­ern rechtmäßig sind“, versichert­e das Kasseler Unternehme­n. Gegen die Versenkung­en war unter anderem die Stadt Gerstungen wiederholt vorgegange­n.

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