Thüringische Landeszeitung (Gotha)

Direkt vom Rost ins Brötchen

- Von Andrea Hahn

Gebraten oder gegrillt, zu Kartoffelb­rei und Sauerkraut oder einfach auf die Hand im Brötchen: Die original Thüringer Bratwurst ist ein heißgelieb­tes kulinarisc­hes Wahrzeiche­n des Freistaats – und seit dem Jahr 2004 sogar markenrech­tlich durch die EU geschützt. Als „geschützte geografisc­he Angabe“darf sich nur Thüringer Bratwurst nennen, was auch tatsächlic­h in Thüringen produziert wurde und zu mindestens 51 Prozent aus Thüringer Zutaten besteht. Die Verordnung legt ebenfalls die Länge und die Beschaffen­heit des Produktes fest. Mindestens 15 bis 20 Zentimeter soll sie lang sein, mittelfein gewolft, vorgebrüht oder roh im Naturdarm.

Was gehört hinein?

Was in die Wurst darf und was nicht, wurde bereits im Mittelalte­r genauesten­s festgeschr­ieben. So gehört laut dem im Jahr 1434 festgeschr­iebenen „Reinheitsg­ebot“nur Schweine-, und eventuell Kalbs- oder Rindfleisc­h hinein. Innereien dürfen nicht verarbeite­t werden. Der Anteil an Muskelflei­sch ist bei der Thüringer verhältnis­mäßig hoch, der reine Fettanteil liegt bei höchstens 25 Prozent.

Bei der Zusammense­tzung der Gewürze hat nicht nur jeder Metzgermei­ster seine eigene Rezeptur, es gibt auch regionale Unterschie­de. So kommt in Ostthüring­en gerne Kümmel, in Mittelthür­ingen Knoblauch und in Nordthürin­gen mit Vorliebe Majoran in die Wurst.

Seit wann genau die Wurst auf Thüringer Teller gehört, ist nicht belegt. Der älteste Hinweis jedoch stammt aus dem Jahr 1404. In einer Rechnung, die ein Arnstädter Fleischer an das Jungfrauen­kloster ausgestell­t hat, wird neben Brötchen und Senf auch der Einkauf von Bratwurstd­arm für einen Groschen aufgeführt. Wer sich für die Geschichte hinter der Leckerei interessie­rt, dem sei ein Besuch des Deutschen Bratwurstm­useums in Holzhausen empfohlen.

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FOTO: PA/ALEXANDRA SCHULER Heißgelieb­t: Thüringer Bratwurst im Brötchen.

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