Thüringische Landeszeitung (Gotha)
Direkt vom Rost ins Brötchen
Gebraten oder gegrillt, zu Kartoffelbrei und Sauerkraut oder einfach auf die Hand im Brötchen: Die original Thüringer Bratwurst ist ein heißgeliebtes kulinarisches Wahrzeichen des Freistaats – und seit dem Jahr 2004 sogar markenrechtlich durch die EU geschützt. Als „geschützte geografische Angabe“darf sich nur Thüringer Bratwurst nennen, was auch tatsächlich in Thüringen produziert wurde und zu mindestens 51 Prozent aus Thüringer Zutaten besteht. Die Verordnung legt ebenfalls die Länge und die Beschaffenheit des Produktes fest. Mindestens 15 bis 20 Zentimeter soll sie lang sein, mittelfein gewolft, vorgebrüht oder roh im Naturdarm.
Was gehört hinein?
Was in die Wurst darf und was nicht, wurde bereits im Mittelalter genauestens festgeschrieben. So gehört laut dem im Jahr 1434 festgeschriebenen „Reinheitsgebot“nur Schweine-, und eventuell Kalbs- oder Rindfleisch hinein. Innereien dürfen nicht verarbeitet werden. Der Anteil an Muskelfleisch ist bei der Thüringer verhältnismäßig hoch, der reine Fettanteil liegt bei höchstens 25 Prozent.
Bei der Zusammensetzung der Gewürze hat nicht nur jeder Metzgermeister seine eigene Rezeptur, es gibt auch regionale Unterschiede. So kommt in Ostthüringen gerne Kümmel, in Mittelthüringen Knoblauch und in Nordthüringen mit Vorliebe Majoran in die Wurst.
Seit wann genau die Wurst auf Thüringer Teller gehört, ist nicht belegt. Der älteste Hinweis jedoch stammt aus dem Jahr 1404. In einer Rechnung, die ein Arnstädter Fleischer an das Jungfrauenkloster ausgestellt hat, wird neben Brötchen und Senf auch der Einkauf von Bratwurstdarm für einen Groschen aufgeführt. Wer sich für die Geschichte hinter der Leckerei interessiert, dem sei ein Besuch des Deutschen Bratwurstmuseums in Holzhausen empfohlen.