Thüringische Landeszeitung (Gotha)
Illegale Bauten
Nichtwissen schützt vor Strafe nicht
Die Mühlen der Behörden mahlen bekanntlich langsam. Es kann dauern, bis ein Gebäude oder Stadtviertel unter Schutz gestellt ist. Ein Verfahren zur Aufnahme in die Denkmalliste zieht sich oft über Jahre hin. Das muss aber nicht Ausdruck der Behäbigkeit einer Behörde sein, sondern eher eines sehr aufwendigen Prozesses.
Anzunehmen, dass man als Hauseigentümer schnell noch eine Garage aus dem Boden stampfen oder einen Anbau an der Villa hochziehen kann, nur weil die Unterschutzstellung bisher nur angekündigt wurde, wäre aber eine schlechte Idee. Denn natürlich können die Behörden, sobald sie den illegalen Bau spitzkriegen, den Abriss fordern. Die Investition wäre perdu, der Ärger groß.
Nun verpflichtet Eigentum zwar. Trotzdem dürfte nicht jedem Hausbesitzer bewusst sein, dass der Schutzstatus – der plötzlich über sein Viertel kommt – schon dann gilt, wenn das schützenswerte Objekt noch gar nicht geschützt ist. Hinter dem Garagenbau muss also gar nicht die Absicht stecken, die Behörden hinters Licht führen zu wollen. Doch Nichtwissen schützt eben auch vor Strafe nicht.
Deshalb ist es löblich, dass Denkmalschützer wie in Jena nicht nur darauf vertrauen, dass sich alle Eigentümer schon hinreichend über ihre Pflichten informieren, sondern sie ihnen einen freundlichen Brief über die neuen Umstände schreiben. Zweifelsohne bedeuten diese einen Eingriff in das Eigentumsrecht. Aber nicht nur: Zum Ausgleich hat der Gesetzgeber schließlich steuerrechtliche Erleichterungen und Fördermöglichkeiten geschaffen. Und darüber soll sich auch im Jenaer „Hirschviertel“schon mancher gefreut haben.