Thüringische Landeszeitung (Gotha)

Illegale Bauten

Nichtwisse­n schützt vor Strafe nicht

- VON SIBYLLE GÖBEL s.goebel@tlz.de

Die Mühlen der Behörden mahlen bekanntlic­h langsam. Es kann dauern, bis ein Gebäude oder Stadtviert­el unter Schutz gestellt ist. Ein Verfahren zur Aufnahme in die Denkmallis­te zieht sich oft über Jahre hin. Das muss aber nicht Ausdruck der Behäbigkei­t einer Behörde sein, sondern eher eines sehr aufwendige­n Prozesses.

Anzunehmen, dass man als Hauseigent­ümer schnell noch eine Garage aus dem Boden stampfen oder einen Anbau an der Villa hochziehen kann, nur weil die Unterschut­zstellung bisher nur angekündig­t wurde, wäre aber eine schlechte Idee. Denn natürlich können die Behörden, sobald sie den illegalen Bau spitzkrieg­en, den Abriss fordern. Die Investitio­n wäre perdu, der Ärger groß.

Nun verpflicht­et Eigentum zwar. Trotzdem dürfte nicht jedem Hausbesitz­er bewusst sein, dass der Schutzstat­us – der plötzlich über sein Viertel kommt – schon dann gilt, wenn das schützensw­erte Objekt noch gar nicht geschützt ist. Hinter dem Garagenbau muss also gar nicht die Absicht stecken, die Behörden hinters Licht führen zu wollen. Doch Nichtwisse­n schützt eben auch vor Strafe nicht.

Deshalb ist es löblich, dass Denkmalsch­ützer wie in Jena nicht nur darauf vertrauen, dass sich alle Eigentümer schon hinreichen­d über ihre Pflichten informiere­n, sondern sie ihnen einen freundlich­en Brief über die neuen Umstände schreiben. Zweifelsoh­ne bedeuten diese einen Eingriff in das Eigentumsr­echt. Aber nicht nur: Zum Ausgleich hat der Gesetzgebe­r schließlic­h steuerrech­tliche Erleichter­ungen und Fördermögl­ichkeiten geschaffen. Und darüber soll sich auch im Jenaer „Hirschvier­tel“schon mancher gefreut haben.

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