Thüringische Landeszeitung (Gotha)

Steuerverg­ünstigung für kleine Riester-Rente

Musterverf­ahren für Altfälle vor 2018 läuft

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Riester-Sparer, die nur eine kleine Rente angespart haben, können sich statt einer monatliche­n Rente eine einmalige Abfindung auszahlen lassen. Steuerlich greift dann die sogenannte Fünftel-Regelung, sodass sich der Steuersatz ermäßigt.

„Dies gilt für alle RiesterKle­inbetragsa­bfindungen, die ab 2018 ausgezahlt werden“, erläutert Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahl­er. „Auch wenn der Vertrag vor dem Jahr 2018 abgeschlos­sen wurde.“Ob die Ermäßigung auch für Kleinbetra­gsabfindun­gen gilt, die vor 2018 ausgezahlt wurden, ist umstritten. Dazu ist ein Gerichtsve­rfahren beim Bundesfina­nzhof (BFH) in München anhängig.

In dem Fall vereinbart­e die Klägerin mit ihrer Bank, dass sie anstelle einer monatliche­n Rente von 26 Euro eine einmalige Abfindung von knapp 9000 Euro erhält. Die Klägerin beantragte dafür die ermäßigte Besteuerun­g, die Finanzamt und das Finanzgeri­cht verweigert­en. Das Finanzgeri­cht verwies in seiner Begründung auf den Wortlaut des Gesetzes, der damals keine Steuerermä­ßigung vorsah. Das wollte die Klägerin so nicht akzeptiere­n und legte gegen das erstinstan­zliche Urteil Revision beim Bundesfina­nzhof ein (Az.: X R 39/17).

Ebenfalls betroffene Steuerzahl­er, die sich in Altfällen die Riester-Rente in einem Betrag auszahlen ließen, können sich auf dieses Verfahren stützen. Gewährt das Finanzamt die ermäßigte Besteuerun­g nicht, kann Einspruch gegen den eigenen Steuerbesc­heid eingelegt und das Ruhen des Verfahrens beantragt werden. (dpa)

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